Ein Mieter hat nur einen Kaltwasserzähler. Das Warmwasser wird wie folgt abgerechnet: Vom Gesamtzähler beim Boiler wird der Verbrauch der anderen Wohneinheiten (welche einen Warmwasserzähler haben) abgezogen und die Differenz ist dann der berechnete Verbrauch.
Auf der Nebenkostenabrechnung wird dann der Verbrauch wie folgt abgerechnet:
Gesamtkosten Warmwasser
30% Grundkosten (wird über die qm berechnet)
70% Verbrauchskosten = Abrechnung der Einheiten
(die einzelne Einheit ist hier etwa doppelt so teuer wie beim Kaltwasser - logischer Weise durch die Erwärmungskosten)
und
Abrechnungsgebühr Wasser - hier wird wieder über die Einheiten abgerechnet
Bei der Abrechnungsgebühr Wasser werden jedoch die abgelesen Kaltwassereinheiten + die errechneten Warmwassereinheiten abgerechnet
Es stellt sich nun für den Mieter so dar das das Warmwasser doppelt abgerechnet wurde
1x über die Abrechnungsgebühr Wasser und 1x über die Verbrauchskostenwarmwasser
Ist dies ein Denkfehler? Oder könnte das wirklich ein Fehler in der Abrechnung sein?
Der Abrechnungspunkt WARMWASSER bezieht sich i.d.R. ausschließlich auf die Energie, die verbraucht wird, um aus dem deinem kalten Wasser warmes Wasser zu machen! Daher auch die Aufteilung 30%/70%
Die gesamte Wassermenge ergibt sich -wie abgerechnet- aus dem abgelesenen Verbrauch Kaltwasserzähler und errechneten Verbrauch Warmwasser.
Mir schein, es ist korrekt abgerechnet, auch wenn ich keine Werte ersehen kann.
Das sollte jedoch alles der Vermieter transparent machen und auch erklären!!
Bitte sprecht miteinander!
erst einmal danke für die schnelle Antwort.
Ich wußte nicht ob ich genauere Werte hier angeben darf, deshalb habe ich nur geschrieben das das WW ca. doppelt so viel kostet wie das KW.
Sprich WW 6,611381 pro Einheit und KW 3,31556 pro Einheit.
Aufgrund der Höhe beim WW bin ich davon ausgegangen das in diesen Kosten das Wasser enthalten ist.
Ich komme mit meinem Vermieter eigentlich gut klar. Aber das Problem beim Vermieter ist das er immer wenn man ihn auf die NK-Abrechnung anspricht er auf die Abrechnungsfirma verweißt weil er selbst davon keine Ahnung hat und „nichts damit zutun“ hat.
Die Abrechnungsfirma wurde angerufen, aber ich bekam dort weder eine ordentliche, noch eine freundliche Auskunft.
Dies wurde dem Vermieter auch mitgeteilt - er verwies auf den Mieterschutzbund oder einen Anwalt.
Hallo da liegt ein Denkfehler vorbei. Die Einheiten über die Verbrauchskostenwarmwasser sind nur die Kosten für die Erwärmung des Warmwassers
Die Kaltwasserabrechnung setzen sich immer aus den Einheiten der Kaltwasseruhr und der Warmwasseruhr zusammen. Der Verbrauch wird immer addiert.
Ihr Info-Nebenkosten.de Team
Zwei Sätze in Ihren Ausführungen sind mir unverständlich:
1.Ein Mieter hat nur einen Kaltwasserzähler.
2.Wie wird denn das Kaltwasser auf die Mieter aufgeteit? Als Basis wird der Gesamtverbrauch des Wassers genommen, also die verbrauchten/gezählten Wassermengen laut Haupt-Wasserzähler eines Mieters, richtig?
So wie ich es verstehe müßte der einzige Mieter-Wasserzähler als ERSTES und vor dem Wassereingangszähler des Boilers liegen. Wenn dem so ist, dann darf mit der Abrechnungsgebühr für das Kaltwasser nicht noch zusätzlich der Warmwasserzähler mit berechnet werden.
In den Grundkosten Warmwasser sind bestimmt auch Betriebsstromkosten, Wartungkosten, etc. berechnet worden.
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da auch ne frage zu haben 28m3 kaltwasser zähler verbraucht laut nebenkosten abrechnung werden 44,2m3 warmwasser berechnet ist das richtig so??