Abrechnung Kilometergeld trotz Bahnticket?

Guten Tag,
ein Arbeitnehmer hat ein privates Monatsticket von der Bahn, das nicht vom Arbeitgeber gefördert wird. Für den mobilen Arbeitseinsatz bekommt er vom Arbeitgeber eine Km-Pauschale von 30 cent pro Km. Ist er trotz Monatsticket berechtigt die Pauschale abzurechnen?

Hi,

hängt u.A. von der vertraglichen Regelung ab. Wenn da drinn steht, die günstigste Variante ist zu wählen, muss er eigentlich das Ticket benutzen.

Wenn die Formulierung lautet, nach den geltenden steuerlichen Regelungen, kann er die 30 Cent in Anspruch nehmen.

Leider kann ich aus zeitlichen Gründen gerade nicht im Detail auf die Frage eingehen.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ja, er ist dazu berechtigt die KM-Pauschale in Ansatz zu bringen.
Im Wesentlichen ist danach zu fragen, wer nach Abrechnung der KM-Pauschale evtl. besser stünde.
Einerseits ist das beim AG nicht der Fall, da er bei einem MA ohne Monatsticket ebenfalls die Pauschale bezahlen müsste. Andererseits ist das beim AN auch nicht der Fall, da er ja gerade durch die Dienstfahrten, sein privat gekauftes Ticket nicht mehr für sich privat nutzt, sondern es dem AG zur Verfügung stellen würde.

Grüße

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Es gibt keine schriftliche Regelungen.

Unter der Annahme, dass dies im Betrieb nicht anderweitig geregelt ist, kann der Arbeitnehmer die Kilometergeld-Pauschale natürlich in Anspruch nehmen. Was der Arbeitnehmer privat macht, ist dessen Angelegenheit.
Aber ich empfehle zu klären, ob es Regelungen zu diesem Thema im Betrieb existieren.

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dann sind die 30 cent OK

Hallo hoeginho,

das darf er auf jedenfall, auch wenn er mit der Bahn fährt. Früher waren die Verkehrsmittel noch „begrenzt“ ( 2002 2003 ) doch seit 2004 dürfen neben PKW und Motorradfahrer auch Personen die Kilometerpauschale abrechen, welche die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen!

Mit den besten Grüßen aus Unterfranken

Markus

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Hallo hoginho,

Fahrkosten können entweder nach tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden (Nachweis erforderlich , z.B. Fahrschein etc.), oder für die Nutzung des eigenen PKW als km Pauschale (30 Cent/km) abgerechnet werden.
Ansonsten käme meiner Meinung für dienstlich veranlasste Fahrten nur eine Wegestreckenpauschale (meines Wissens z. Zt. 20 Cent/km) in Frage, es sei denn es gibt eine Betriebsvereinbarung oder eine andere Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gruss
Timmi

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ja das kann er, kein Problem!

Viele Grüße
Daniel Ober-Hongsermeier

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