Hallo,
ja, die gibt es. Kann der Vermieter das machen? Immerhin wird am Inhalt so lange geschraubt, bis er nicht mehr selbst, sondern der Mieter zahlen muss.
Die Lehrlingsstunde wird mit 50% angegeben aber mit 25% abgerechnet. Könnte der Mieter auf die 50% pochen und somit der Zahlung entgehen?
Als erster Schritt wäre zu prüfen, ob die entsprechende Klausel überhaupt wirksam ist und wenn ja, ob sie hier greift. Wenn nicht kann man sich weitere Überlegungen sparen.
Ist sie wirksam und greift hier, dann stellt sich dem Leser hier die Frage, was mit 50% angegeben gemeint ist. Auf der Rechnung des Handwerkers steht also beispielsweise 1 h Meister 50€ und eine Stunde Lehrling 25€/12,50€? Oder was ist mit 50% bzw. 25% gemeint?
Der Mieter kann sicher nicht darauf pochen, dass der Handwerksbetrieb ihm zuliebe den Rechnungsbetrag erhöht. Mir erscheint es absolut plausibel für einen Lehrling nur 25% in Rechnung zu stellen. Viel häufiger hört man da Klagen, dass 100% angesetzt werden. Daneben hat der Vermieter vielleicht einen Rahmenvertrag mit dem Handwerker, so dass die Preise ohnehin von denen für Privatkunden abweichen. Das würde dann auch erklären, warum der Vermieter dann auf diesem Unternehmen besteht. Machen die meisten größeren Vermieter so, da so zum einen sichergestellt, ist dass sich die Handwerker auskennen, was Kosten spart, und auch rund um die Uhr und auch an Feiertagen erreichbar sind und antanzen ohne irgendwelche Wucherpreise zu nehmen.
Grüße