Abrechnung Betriebskosten.
Es wurde nun festgestellt, dass bei den vorausgegangenen Abrechnung nicht die Endabrechnung des Stromversorgers berücksichtigt wurde, sonder die Endabrechnung für den vorausgegangenen Zeitraum, die aber erst in dem jetzt abzurechnenden Zeitraum bezahlt wurde. ( 1. Endabrechnungsbetrag voheriger Zeitraum plus Abschläge, die im jetzt abrzurechnenden Zeitraum bezahlt wurden).
Ist das rechtens? (Abflussprinzip ???)
Vielen Dank für schnelle Antwort
rebo1