Abrechnung mit KFZ-Versicherung nach Neuwagenrege

Guten Tag.
Wir hätten eine Frage an Sie.
Bevor wir mit unserer KFZ-Versicherung verhandeln
(Schaden wurde natürlich sofort gemeldet),
möchten wir uns hier informieren.

Meine Mutter hat heute Vormittag Ihr 15Monate junges
Auto (Polo, Vollkasko mit sB300e versichert), gegen
einen Baum gefahren. Sie wollte einem Reh ausweichen.
Hat dieses jedoch nicht angefahren, sondern Sie hat aus
Schreck das Lenkrad verzogen und ist gegen einen Baum
am Strassenrand frontal gefahren.
Zum Glück nur Auto defekt. Wohl Totalschaden, da die gesamte vordere Front und die linke eingedullt.

Wir haben unsere KFZ-Versicherug studiert.
Sie hat einen Rabattschutz (1 Schaden pro Jahr frei)
und eine Neuwagenregelung von 18 Monaten.
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Bei Pkw zahlen wir anstelle deswiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten [wird an anderer Stelle optional auf 24 Monate ausgedehnt] nach dessenErstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer beschädigunginnerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichenKosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen.
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vomKfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Rest
wert des Fahrzeugs wird abgezogen.
Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in derAusstattung des versicherten Fahrzeugs oder – wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird – eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Neupreis ist die unverbindliche Preiempfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
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So, zur Frage:
-Wie läuft die Verrechnung bei Totalschaden nun ab?
Ein neuer Polo mit gleicher Aussattung wie unsere vor 15 Monaten würde genausoviel wie damals kosten.
Erhält meine Mutter also den damaligen Kaufpreis ausbezahlt? Sie reicht die Rechnung vom Neuwagen einfach der VS ein?
-Was passiert mit den Winterreifen, welche am Wagen nun drauf sind? Beim Neukauf sind ja nur Sommerreifen dabei!
-Wie läuft das mit dem Restwert? Müssen wir uns um den Verkauf kümmern?
-Für uns ist das ganz schön kompliziert.Möchten uns nicht übers Ohr hauen lassen.

Danke

Ihre Fragen betreffen nicht mein Fachgebiet. Fragen Sie bitte einen Anwalt.

mfg

Walter Dettinger

Als erstes müssen Sie mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Die wird einen Sachverständigen beauftragen, der den Schaden schätzt.
Ihre Mutter erhält den zur Zeit gültigen Neupreis für ihr Fahrzeug minus ca. 10% Rabatt, minus Restwert, minus Selbstbeteiligung. Wenn kein Neufahrzeug gekauft wird ( Beweis KFZ-Brief )wird auch die MwSt. nicht ausgezahlt.
Das Fahrzeug wird so geschätz wie es dasteht, also mit Wintereifen. Man kann sie ja vorher wechseln.
Der Restwert wird vom Sachverständigen ermittelt ( Restwertbörse ). Der hier ermittelte Betrag ist 14 Tage bindend und die Versicherung nimmt diesen Betrag als gültigen Restwert an.

Hochachtungsvoll

Wiedenmann SV

Hallo,

kann dazu nichts sagen, da es je nach versicherung anders gehandhabt wird.

Mfg

P.Egger