Abrechnung mit nicht geeichten Wasserzählern

Hallo,

Mieter A bewohnt seit 2006 eine Mietwohnung. Seither steigen die Nebenkosten an. Besonders seit 2 Jahren steigt der Wasserverbrauch immens. Eventuell hat dies etwas damit zu tun, dass sich Mieter B einen Teich angelegt hat, der viel Wasser verbraucht. Die Wege der Rohre sind unergründlich! :wink:

Die Wasseruhr der Stadtwerke im Keller ist ok (2,5) für 4 Parteien. Jedoch die Wasseruhr für die Wohnung nicht. Diese liegt außerhalb der Wohnung im Treppenhaus und wurde noch nie geeicht. Sie ist schon mehrere Jahre alt.

Kann Mieter A hier auch nach Auszug für die letzten Jahre rückwirkend eine Aufschlüsselung nach Wohnfläche verlangen?

Vielen Dank!

Sehr geehrtes Forumsmitglied,

ja, soweit die Einspruchsfristen für die Nebenkostenabrechnungen noch nicht verwirkt sind.

Gruß

Lars Timmermann
www.laren-property.de