Abrechnung Musikschule

Hallo,

angenommen jemand meldet sich in einer Musikschule zum wöchentlich einmal stattfindenen Einzelunterricht an. In der Anmeldung ist eine monatliche Unterrichtsgebühr schriftlich vereinbart. Außerdem steht in der Anmeldung, dass währrend der Schulferien kein Unterricht stattfindet. Mehr ist nicht zum Thema Schulferien vermerkt.

Was wäre nun, wenn man eine Monatsabrechnung in voller Höhe erhalten würde, obwohl wegen der Sommerferien überhaupt kein Unterricht stattfand ?

Danke und Gruss
Frank

Hallo Frank,

ich gebe selbst Musikunterricht und kann dir daher sagen, dass dies an Musikschulen aber auch bei vielen privaten Lehrern völlig üblich. Das muss auch nicht unbedingt im Vertrag stehen - meist gibt es dazu einen Punkt in der Satzung der Schule.

Im Übrigen ist diese Vorgehensweise doch völlig legitim. Jeder Arbeitnehmer oder z. B. ein Grundschullehrer bekommt sein Gehalt auch weiterbezahlt, wenn er Urlaub hat. Warum sollte also ein Lehrer an einer Musikschule während seines Urlaubs nichts verdienen?

Viele Grüße
Florian Mair

Hallo!

Mir ist die übliche Verfahrensweise bekannt. Es ist vielerorts üblich, während der Ferien Honorar zu berechnen, ohne Unterricht zu geben. Für fragwürdig halte ich die Gepflogenheit dennoch.

Im Übrigen ist diese Vorgehensweise doch völlig legitim. Jeder
Arbeitnehmer oder z. B. ein Grundschullehrer bekommt sein
Gehalt auch weiterbezahlt, wenn er Urlaub hat. Warum sollte
also ein Lehrer an einer Musikschule während seines Urlaubs
nichts verdienen?

Das macht dem Musiklehrer, der Beschäftigter einer Musikschule ist, niemand streitig. Es ist Aufgabe der Musikschule, so zu kalkulieren, daß sie ihre Dienstleistung erbringen und ihre Beschäftigten bezahlen kann. Was aber würdest Du sagen, wenn Dir Dein Friseur während seines Urlaubs eine Rechnung für das nicht stattgefundene Haareschneiden schicken würde, weil der arme Kerl schließlich auch während seines Urlaubs von irgendwas leben will? Was sagst Du, wenn das E-Werk Strom berechnet, den Du gar nicht verbraucht hast, weil Du in Urlaub warst? Nebenbei: Das gabs bis vor einigen Jahren tatsächlich, als nämlich die Energieversorger noch staatliche Monopolisten waren. Die nannten das dann Bereitstellungsgebühr, die nach dem Anschlußwert der im Gewerbebetrieb vorhandenen Geräte erhoben wurde und die Stromrechnung um ein Vielfaches übersteigen konnte. Ich selbst zahlte jahrelang 17.000 DM p. a. allein an Bereitstellungsgebühr an die damals staatliche HEW. Als ich mir einen Gasgenerator in den Betrieb stellen wollte, wurde mir schriftlich angedroht, mich auf Dauer von der Stromversorgung zu sperren! Ich reagiere seither angefressen auf alle Zeitgenossen, die Geld ohne Leistung verlangen.

Geld gegen Ware und Geld gegen Dienstleistung entspricht allgemeiner Gepflogenheit. Keine Ware, keine Dienstleistung und deshalb keine Bezahlung ist daraus die logische Folgerung. Diese Logik umgehen Musikschulen mit längerfristigen Verträgen mit ihren Kunden. Man bräuchte im allseitigen Interesse Planungssicherheit, heißt es. Für den Kunden, der sich auf die lange Bindung einlassen will, geht die Sache in Ordnung, sofern er die Vergütungsgepflogenheiten kennt. Er weiß dann, daß das effektive Honorar pro Stunde Unterricht deutlich höher ist, als in der Preisliste der Musikschule ausgewiesen.

Die Praxis sieht aber anders aus: Musikschulen lassen ihre Kunden gerne im Unklaren über solche Details der Abrechnung. Die Kontinuität seitens vieler Musikschulen ist überhaupt nicht gegeben. Was sich dort als Musiklehrer betätigt, sind oft Musikstudenten ohne Konzept und didaktische Fähigkeiten. Zudem gehört Fluktuation zur Branche, das Personal wechselt oft und kurzfristig. Nur der Kunde ist gebunden.

Als Kunde würde ich mich auf die Spielchen vieler Musikschulen nicht einlassen und keine Jahresverträge oder womöglich unbefristete Bindungen mit längerer Kündigungsfrist unterschreiben. Die Leute sollen gefälligst Kurse anbieten, z. B. über ein Vierteljahr o. ä. und danach wird jeweils entschieden, ob, wie und bei wem fortgefahren wird. Den Kursus mit einer festgelegten Anzahl Unterrichtsstunden kann der Kunde fest buchen und muß ihn natürlich bezahlen. Damit gibt es Planungssicherheit für die Musikschule, Kostensicherheit für den Kunden und für die Lehrkraft ein Minimum an Anreiz, strukturiert und motiviert ans Werk zu gehen, um auf diese Weise auch den nächsten Kursus verkaufen zu können.

Ich hab als Student vielerlei Dinge gemacht, um zu überleben. So betätigte ich mich auch mit der Instandsetzung von E-Gitarren, Verstärkern, Hammond-Orgeln und was es sonst noch so alles an elektronischem Zeugs in Musikschulen gibt. Dabei blieben mir auch die Strukturen und Gepflogenheiten innerhalb mehrerer Musikschulen nicht fremd. Daraus resultiert mein Rat, nur Vereinbarungen über eine festgelegte Stundenzahl zu unterschreiben und kein festes Monatssalär. Wer so scharf darauf ist, Monatszahlungen unabhängig von erbrachter Leistung und dann auch noch mit langer Kündigungsfrist leisten zu müssen, soll sich lieber eigene Angestellte nehmen.

Viele Musikschulen verhalten sich am Markt ähnlich dämlich wie so manches Sportstudio. Auch dort ist es verbreitet üblich (es gibt aber löbliche Ausnahmen), Kunden über lange Vertragszeiten zu fesseln. So vorgehende Betreiber von Musikschulen und Sportstudios tragen Angestelltenmentalität zur Schau. Sie wollen Geld nicht für erbrachte Leistung, sondern nur dafür, daß der Monat zu Ende ist. Wer bereit ist, Leistung zu bringen, hat derartige Fliegenfängermethoden nicht nötig. Auf diese Weise hat der Kunde schon im Vorfeld einen Anhaltspunkt, wes Geistes Kind der Dienstleister ist und ob er sich überhaupt als solcher versteht.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Frank,

mein Sohn ist seit zwei Jahren an einer staatlichen Musikschule angemeldet; er erhält einmal wöchentlich Einzelunterricht am Klavier. Es gab eine mehrwöchige Wartezeit, weil diese Kurse (wegen der niedrigen Kosten) begehrt sind. Aber dann gab es die Möglichkeit, sich in Schnupperstunden den passenden Lehrer auszusuchen. Und im Vertrag (vom Bezirksamt Mitte von Berlin) wird selbstverständlich nur ein Jahresvertrag mit 10 Monaten fälliger Gebühr angeboten wegen der Ferienzeiten. Am besten, Du erkundigst Dich also explizit bei der Sachbearbeiterin. Oft stehen diese Abmachungen nämlich im Kleingedruckten.

Viele Grüße
Jana

Hallo,
es ist der Normalfall das in den Ferien die Gebühren weitergezahlt werden müssen. Der von beiden seiten unterzeichnete Vertrag muß dazu aber eine eindeutige Aussage machen
Gruß
Hägar