Abrechnung nach 6 Wochen Krankheit

Hallo zusammen,

ein AN ist vom Dienstag 13.11. - 31.12.08 krank geschrieben.

Ab Dienstag 25.12.08 zahlt dann ja die KK den Arbeitslohn.

Der AN bezieht einen festen Arbeitslohn von sagen wir 3000/Monat.

Wieviel muß nun der AG noch für Dez. zahlen?

24/Kalendertage * 3000
24/30 * 3000
oder spielen da die Arbeitstage eine Rolle?

Mit bestem Dank
xrax

Hallo,
wenn man davon ausgeht das der Arbeitgeber bis einschließlich 24.12.
zahlt dann zahlt die Krankenkasse bis einschl. 31.12. Krankengeld, also für 7 Tage.
Ich verstehe die Frage nicht - warum sollte der Arbeitgeber weniger oder mehr als 24 Tage zahlen ??
Gruß
Czauderna

Nachtrag
Hallo,

Bei der Berechnung des Zeitraum vom 01.01. - 24.12. werden
24/30 angesetzt wenn es sich um ein Entgelt handelt welches monatlich
abgerechnet wird.

Gruß

Czauderna

Auswahl
Hi!

Ich verstehe die Frage nicht - warum sollte der Arbeitgeber
weniger oder mehr als 24 Tage zahlen ??

Weil der AG die Wahlmöglichkeit hat,

  1. echte Kalendertage abzurechnen
  2. immer auf der Grundlage 30tel abzurechnen
  3. die tatsächlichen Arbeitstage als Grundlage für die Abrechung heranzuziehen

LG
Guido

P.S. Das ist übrigens eine von Euch verlangte Angabe auf den Bescheinigungen für Krankengeld, damit Ihr wisst, wie Ihr abzurechnen habt

Hallo,
na, das habe ich doch mit meinem Nachtrag (5 Minuten vor deinem Beitrag)
verdeutlicht, oder ??.
Im übrigen hat deine Ergänzung ja wohl nur etwas mit der Höhe des Krankengeldanspruchs an sich zu tun.
Unbestritten bleibt ja wohl in diesem Fall das die Kasse erst ab 25.12.
KG. zahlt.
Die Kasse zahlt Krankengeld pro Kalendertag, wobei volle Kalendermonate
immer mit 30 Tagen angesetzt werden.
Lediglich wenn nicht der gesamte Kalendermonat mit Entgeltersatzleistungen belegt ist werden die tatsächlichen Kalendertage gezahlt
Gruß
Czauderna

Ich rede nicht vom Krankengeld
Hi Günter,

Im Gegensatz zu Dir rede ich gar nicht vom Krankengeld, sondern von dem, was der AG zahlen muss.

Und da ist es ein Unterschied, ob er
a) 24/30 zahlt (2.400,00€)
b) 24/31 zahlt (2.322,58€)
c) 16/21 zahlt (2.285,71€)

Das war eigentlich die Frage - nicht das Krankengeld…

LG
Guido

Richtig, das war die Frage.

Das heisst also das es der AG halten darf wie er möchte?

Habe leider 2008 geschrieben. Meinte aber 2007. Dann komme ich bei c) auf 15/18 (=2500).

Besten Dank !

Gruss
xrax

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Hi!

Das heisst also das es der AG halten darf wie er möchte?

Solange er nicht munter die Methode wechselt und die Mitarbeiter gleich behandelt…

Habe leider 2008 geschrieben. Meinte aber 2007. Dann komme ich
bei c) auf 15/18 (=2500).

Man muss die Feiertage behandeln wir Arbeitstage.

LG
Guido