Abrechnung nebenkosten

hallo,

es geht um warmwasser und heizungskosten.
wir haben ein 3fhhaus geerbt und wollen 2 whg vermieten.
zur abrechnung der heizkosten gibt es aber keine ablesegeräte o. warmwasseruhren.
eine der drei whgn bewohnen wir selbst.
gibt es ausnahmen bei der berechnungsmöglichkeit,
beispielsweise pro qm, nach personenzahl, etc.?

lg
aus frankfurt
andi

Hallo,
Sie könnten im Grunde Wasser nach qm Wohnfläche oder nach Personen umlegen, aber entscheidend ist: was steht im Mietvertrag? Danach müssen Sie sich richten.
Heizung muss zwingend zu 70% nach Verbrauch und 30% Grundgebühr umgelegt werden.
Ich kann nur empfehlen, Messgeräte auch für Wasser installieren zu lassen, damit gehen Sie allen möglichen Streitigkeiten aus dem Weg. Die Kosten für die Miete der Geräte und die Ablesegebühren werden auf die Mieter umgelegt, und zwar direkt von der Wärmedienstfirma z.B. ista oder Minol.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen, Sie können sich auch gerne nochmal melden.
Grüße, Zita