Abrechnung Nebenkosten + Verrechnung mit Schaden?

Hallo,

nach 4 Monaten meldet sich der Vermieter beim Mieter mit der Nebenkostenabrechnung.
Hier zieht der Vermieter ohne vorherige Information 50 Euro für 2 Einlegeböden die defekt im Kühlschrank waren ab.
Die Wohnung wurde am 31.10.2009 mit Protokoll und ausführlicher Prüfung an den Vermieter übergeben.
Jetzt wird dieser Betrag von den Nebenkosten einfach abgezogen.
Ist das so zulässig und darf der Vermieter das?

Danke!
Sebastian

Hallo,

Die Wohnung wurde am 31.10.2009 mit Protokoll und
ausführlicher Prüfung an den Vermieter übergeben.
Jetzt wird dieser Betrag von den Nebenkosten einfach
abgezogen.
Ist das so zulässig und darf der Vermieter das?

Wenn das Übernahmeprotokoll diesen Schaden nicht aufführte -> nein.
Bei 2 defekten Einlegeböden eines Kühlschrankes kann mE nicht von verdeckten Mängeln ausgegangen werden.

TM

Der Kühlschrank ist sicher 10-15 Jahre alt und
wurde nach 6 Monaten Mietzeit wieder genauso übergeben,
wie er übernommen wurde.
Bei der Übergabe wurde sehr kleinlich vom Vermieter geprüft,
sogar in Anwesenheit des Anwalts vom Vermieter.
Am 31.10.2009 wurde die Wohnung übergeben und es erfolgte später keine Kontaktaufnahme.
Am 30.11.2009 wurden dann die 2 Böden eingekauft,
nachdem der Nachmieter schon 4 Wochen in der Wohnung war.

Ist das deutsches Mietrecht und in Ordnung?
Grüße

Hallo,

hmm, und ich dachte meine Antwort war deutlich genug.

Am 30.11.2009 wurden dann die 2 Böden eingekauft,
nachdem der Nachmieter schon 4 Wochen in der Wohnung war.

Ist das deutsches Mietrecht und in Ordnung?

Wenn der Schaden im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt ist, nein.

TM

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Hallo,

ich bin mir nicht sicher, aber selbst wenn der Schaden im Übergabeprotokoll aufgenommen ist kann er nicht einfach mit den Nebenkosten verrechnet werden.

Hierzu kann die Kaution herangezogen werden, die Nebenkosten sind in so einem Fall aber nicht anzutasten.

Gruß

Samira

Was kann man in einem solchen Fall tun?
Grüße

Der Vermieter hat am 25.02 ein Schreiben mit der Nebenkostenabrachnung geschickt,
dass ein verstecker Mangel vom Mieter hinterlassen wurde
und das diese Kosten hierfür von den Nebenkosten abgezogen werden.
Es wurde keine Rücksprache gehalten, obwohl die Adresse (aber nicht die Telefonnummer) bekannt war.
Als Beleg lag eine Rechnung bei vom 30.11.2009, also 4 Wochen nach dem Auszug.
A. kann der Schaden nach dem Auszug gewesen sein oder b. kann der Schaden vom Vormieter noch sein…

Ist was nicht wirr?
Was kann man tun unter dem Aspekt, dass es sich um einen kleinen Betrag von 50 Euro handelt?