Abrechnung Nebenkosten

Wenn die Miet-Nebenkosten seit 20 (zwanzig) Jahren nicht abgerechnet wurden, darf der Vermieter im 21. Jahr dann plötzlich abrechnen?
Wenn ja, mit welcher Begründung.
Gibt es da nicht so etwas ähnliches wie „Gewohnheitsrecht“?

Danke für Hilfe

Hallo,

bisken mehr Futter bitte. Wurden bisher generell keine Nebenkosten bezahlt, also auch keine monatlichen Abschläge, Vorauszahlungen etc?

Was würde der fiktive Mietvertrag aussagen? Wenn dort keine Nebenkosten genannt sind, könnte es sich um eine Inklusivmiete handeln, dann könnte ein VM natürlich nicht plötzlich Nebenkosten abrechnen.

Gruß
Nita

Der Mietvertrag geht von einer Nettokaltmiete zuzüglich Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlungen aus. Diese Abschläge sind in der gezahlten Brutto-Warm-Miete enthalten.

Hallo philine^,

vielleicht macht er es weil sich die Heizkosten in den letzten 20 Jahren vervierfacht haben?
Seien Sie froh, dass er erst ab jetzt eine Nebenkostenabrechnung erstellt.
Gruß Bernd

Hallo,

Wenn die Miet-Nebenkosten seit 20 (zwanzig) Jahren nicht
abgerechnet wurden, darf der Vermieter im 21. Jahr dann
plötzlich abrechnen?

sind Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart, so kann der Vermieter auch nach 20 Jahren beginnen eine Nebenkostenabrechnung für aktuelle Zeiträume zu erstellen und daraus Forderungen ableiten.

Wenn ja, mit welcher Begründung.

Schönes Urteil, welches die Sache auf den Punkt zu treffen scheint:

BGH vom 13.02.2008 – VIII ZR 14/06

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

kurz hierauf bezogen:

http://www.haus-und-grund-leipzig.de/news.html?news_…

Gruß

Joschi