Wir sind am 1.5.17 ins Eigenheim gezogen. Nun bekamen wir die letzte Abrechnung vom Vermieter. Es wurde nicht Verbrauchsgenau abgerechnet sondern 5/12. Bei Müll. Bei Wasser. Wir wohnten zu 5 im Haus . Nachmieter zu 9. Wir hatten keine möglichkeit Gas abzulesen. Alles andere liegt vor. Unsere Vermieter waren… kompliziert. Umzug ging nur mit Polizei. Ist dies bereits Abrechnungsbetrug? Wir gehen natürlich dort vor. Auch per Gericht. Vorallem habe ich gelesen 12 Monate nach Auszug is eh nix mehr. Kaution und alles ist bereits gelaufen
Was steht denn im Mietvertrag?
Wo liegt denn deine Kritik? Weil es vier Monate hätten sein müssen? Oder wie will man zum Beispiel den Müll besser aufteilen, wenn nicht nach Monaten? Bei Wasser hat man häufig eine wohnungsspezifische Wasseruhr. Habt ihr die nicht? Ansonsten gilt, dass man die Abrechnung beanstanden sollte. Betrug liegt nicht vor, wenn nur unterschiedliche Ansichten über die Abrechnungsmethodik bestehen.
Also beim Müll st klar aufelistet wann entleert wurde und auc wasserur liet vor. Meine Tastatur spinnt total und es feeln Bucstaben leider. wir aben z.B. wasser verbrauct 70 qm³ anerecnet werden 150 cm³ . zum as durften wir nie. eitunssraum war Tabu. Was rectlic auc nict ok ist. Müll is überall woanders… ier wird jede leerun aufefürt. atten 3 aufefürt sind 16. jede leerun kostet . ausser 4 im jar.
nict dieser kack -.-
Kauf dir bitte erst eine neue Tastatur und komm danach erst wieder!
Der Kack ist eher sowas:
Ohne konkrete Angaben lässt sich die Sache nicht beurteilen, das bleibt Herumstochern im Nebel. Es gibt auf nicht wenigen Volks- und Heimatfesten Umzüge, an denen auch ein Spielmannszug der Polizei beteiligt ist.
Schöne Grüße
MM
Wann endete denn das Mietverhältnis? Wenn ihr am 1.5. ausgezogen seid, habt ihr nur 4 Monate lang „verbraucht“, wenn ihr die Wohnung bis 31.5. hattet, ist der eine Monat euer Problem, und ihr zahlt halt für 5 Monate.
Zum Thema Wasser:
Wenn es keinen Wasserzähler für die Wohnung gibt, kann der Vermieter nach Quadratmetern umrechnen, oder nach Personenzahl, wobei er nicht nach Belieben wechseln darf. Wenn er bisher nach Quadratmetern gerechnet hat, ist es jetzt Pech für euch, wenn da jetzt ne Großfamilie einzieht.
Zum Thema Gas:
Das ist schwierig, mit Ablesen ist es nicht getan. Im Winter wird mehr geheizt, als im Sommer. Heißt: Wenn ihr im April auszieht, könnt ihr genauso viel Gas verheizt haben, als der Nachmieter im ganzen Rest des Jahres. Da kommt das Stichwort „Gradtage“ zum Einsatz. Man schaut, wie warm es an jedem einzelnen Tag im Abrechnungszeitraum des Versorgers und dem des Mieters war, und leitet daraus ab, wie groß der tägliche Wärmebedarf war. Ist auch nicht absolut gerecht, eigentlich müßte man die Zähler an den Heizkörpern auslesen, moderne Anlagen haben sogar nen Wärmemengenzähler.
Natürlich relativiert sich das ganze wieder, wenn man mit Gas auch Heißwasser erzeugt.
Jetzt, nach 12 Monaten ist die Frist für den VERmieter abgelaufen, später hätte er die Abrechnung gar nicht schicken dürfen. Aber es kann ja nicht sein, daß er und ihr euch die 12 Monate teilen dürft. Auch ihr habt jetzt, nach Empfang der Abrechnung, nochmal 12 Monate Zeit, euch Gedanken zu machen.
Die zwölf Monatsfrist beginnt nicht mit den Auszug anm zu laufen sondern mit den Ende der heizkostenperiode, daher kann gut sein, dass die Abrechnung Pünktlich eingegangen ist.
Hallo,
ich bin am 12.5. im Regen nass geworden.
Was hat das mit den Nebenkosten zu tun? Beides nichts.
Die Nebenkosten (und die Miete) sind faellig bis zum Ende der Mietzeit. Nicht bis zum Einzug sonstwo, nicht bis zum Auszug.
Wann war nach Vertrag das (gegenseitig bestaetigte) Ende des Mietvertrages?
Solltet ihr am 1.5. geraeumt haben, und danach renoviert, kann niemand zum 1.5. einziehen, folglich fallen fuer Mai Miete und Nebenkosten an. Evtl auch laenger.
Viel frueher kann sie kaum kommen, bis Weihnachten waere noch Zeit gewesen (bei Abrechnungszeitraum jaehrlich, wenn das bei Euch so ueblich ist)
Hattet ihr ein Haus gemietet oder eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus?
Bei ersterem wäre ja überhaupt nicht ersichtlich, was für ein Abrechnungsmaßstab verwendet worden wäre, wenn das nirgendwo steht.
Bei zweiterem allerdings schon, denn es müsste ja nachvollziehbar sein, wie die Kosten auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt werden.
Macht doch einfach mal selbst ne Abrechnung über die Personenzahl und legt diese dem Vermieter vor. Sofern es ein Haus war. Wenn es nur eine Wohnung war, müsst ihr euch an den Abrechnungsschlüssel halten.
Nö. Die Frist beginnt mit Ende des ABRECHNUNGSZEITRAUMS. Sieht zumindest das Gesetz so vor:
https://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Das kann das Ende der Heizperiode sein, das kann das Jahresende sein, das kann irgendwas anderes sein. Wir wissen es nicht.
Gruß
damals