Abrechnung nur nach Wohnfläche?

Hallo zusammen,

ich habe gelesen, es muss eine Verteilung von 70/30 60/40 50/50 (Nutzerverbrauch/Wohnflächenanteil) bei Heizkosten verrechnet werden.
Wenn dies nicht geschieht, sondern 100% nach Wohnfläche berechnet wird, ist das rechtens?
Beispielsweise wenn die Zähler an den Heizkörpern nicht mehr funktionstüchtig waren und erst verspätet erneuert wurden.

VG, Bogi

Hallo,

grundsätzlich ist dies möglich (wegen Defekt der Verbrauchserfassung), aber dann müssen 15% Abzug des auf den Mieter entfallenden Kostenanteils vorgenommen werden.

Gruß
Nita