Abrechnung PKV

Hallo,

ist es rechtens das seitens eines Arztes eine Rechnung über telefonsiche Beratung gestellt wird, obwohl man gar nicht mit dem Arzt, sondern nur mit der Sprechstundenhilfe gesprochen hat?

Danke und Gruß,
Cora

Hallo Cora,

nein ist es nicht den die Beratung hier die Ä1 (auch fernmündlich) ist keine deligierbare Leistung. Das heißt das der Arzt es nicht an seine Angestellte weitergeben darf. Deshalb nicht abrechnungsfähig.

Gruß

Genau, die Abrechnung nach GOÄ 1 ist falsch. Berechenbar ist jedoch die GOÄ-Ziffer 2 (z.B. bei Befundmitteilungen, oder der Mitteilung von ärztlichen Anordnungen durch die Arzthelferin) und kostet 3,15 €.

Reine Terminvereinbarungen sind aber gar nicht berechenbar.

Grüße, Bernhard.