Hi zusammen!
Ich stehe mit bürokratischen und juristischen Dingen auf Kriegsfuss und wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Folgendes (völlig hypothetisches) Szenario:
Mister X bezieht ALG I und wird von einer Firma beauftragt, eine kleinere Planungsleistung auszuführen um dort Arbeitsspitzen aufzufangen (würde das als künstlerische Leistung bezeichnen, bin aber auch da nicht ganz sicher). Das Agreement müsste erstmal getestet werden, die Aufträge eher klein (geschätzt wenige 100 Euro und auch nicht jeden Monat).
Mister X ist über ALG I sozialversichert, ist verheiratet und hätte dort auch die Möglichkeit der Familienversicherung in der Pflichtversicherung des Partners.
Welche Möglichkeiten und Grenzwerte gibt es, einen kleineren Verdienst möglichst geschickt und natürlich legal abzurechnen?
Eine Gewerbeanmeldung und Selbständigkeit würde Mister X lieber vermeiden, laut Auskunft der Krankenkasse sind unabhängig vom Einkommen dann Beiträge fällig (entweder Nebenerwerb oder Vollerwerb). Familienversicherung wäre in keinem Fall mehr möglich - von anderer Stelle hat Mister X aber andere Auskünfte dazu: Es gäbe eine Einkommensgrenze für Selbständige, bis zu der Familienversicherung möglich wäre…
Weiß jemand Genaues?
Mini-Job und ALG pausieren? Wie wirkt sich das auf die Errechnungshöhe bei Wiederaufnahme des Bezugs aus?
Es gäbe die Möglichkeit, die Rechnungsstellung zu streuen oder zu bündeln oder sogar auf nach das Ende des ALG-Bezuges zu schieben.
Umsatzsteuer wäre dann noch ein ganz anderes Thema. Habe schon einiges gefunden, wie Kleinunternehmerregelung und sowas.
(Mann ist die Welt kompliziert)
Grüße
kernig