Abrechnung Serverkosten für Selbstständigen?

Hallo liebe Community!

Zuerst wünsch ich allen ein erfolgreiches Jahr 2009 :smile:

Es geht bei meiner Frage um folgendes Problem: Zwei Freunde teilen sich die Kosten, die beim Betrieb des Servers anfallen 50/50. Nun macht sich der eine Freund selbstständig. Er möchte nun, weil er seinen Anteil am Server (Webspace) für seine Unternehmung benutzt, dies irgendwie abrechnen. Der Server läuft aber über den anderen Freund.

Besteht die Möglichkeit, dass der selbstständige Freund die Ausgaben für den Server irgendwie anders verrechnet?

Hallo,

Es geht bei meiner Frage um folgendes Problem: Zwei Freunde
teilen sich die Kosten, die beim Betrieb des Servers anfallen
50/50. Nun macht sich der eine Freund selbstständig. Er möchte
nun, weil er seinen Anteil am Server (Webspace) für seine
Unternehmung benutzt, dies irgendwie abrechnen. Der Server
läuft aber über den anderen Freund.

Besteht die Möglichkeit, dass der selbstständige Freund die
Ausgaben für den Server irgendwie anders verrechnet?

abgesehen davon, dass für mich (andere auch?) überhaupt nicht verständlich ist, worum es hier genau geht, stellt sich mir die Frage, ob das Brett vielleicht auch völlig unpassend ist.

Gruß

S.J.

Hallo,
die einzige Möglichkeit die sich auszahlen würde, wäre die Ummeldung der Servernutzung auf den Selbstständigen. Dieser stellt dann eine Rechnung an den anderen über 50 % der Servernutzung / kosten. Somit kann der mit dem Gewerbe die Kosten absetzen, ohne die Gesamtkosten tragen zu müssen.

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Hallo,
die einzige Möglichkeit die sich auszahlen würde, wäre die
Ummeldung der Servernutzung auf den Selbstständigen. Dieser
stellt dann eine Rechnung an den anderen über 50 % der
Servernutzung / kosten. Somit kann der mit dem Gewerbe die
Kosten absetzen, ohne die Gesamtkosten tragen zu müssen.

Ja, die Option haben die beiden Freunde auch schon in betracht gezogen. Weil aber die Person, über welche der Server gemietet wird, durch seine Person gewisse Begünstigungen bekommt (welche dem anderen Freund vorenthalten bleiben würden), möchten die beiden gerne den Vertrag mit dem Vertreiber nicht ändern.

Kann der Selbstständige nicht einfach monatlich irgendwie dem Freund Geld für Aufwendungen schreiben? Also das ganze als eine Dienstleistung verbuchen?

abgesehen davon, dass für mich (andere auch?) überhaupt nicht
verständlich ist, worum es hier genau geht, stellt sich mir
die Frage, ob das Brett vielleicht auch völlig unpassend ist.

Gruß

S.J.

Denke schon, dass das Brett richtig gewählt wurde. Andre hat es ja auch verstanden. Aber ich kann es auch anders erklären. Zwei Freunde mieten sich eine Garage als Abstellraum. Die Kosten teilen sich die beiden Freunde 50/50. Nun will ein Freund selbstständig werden. Möchte die Kosten gerne absetzen. Jedoch wollen die beiden Freunde weiterhin die Garage behalten (ohne den Vertrag zu verändern). Nun ist die Frage ob der Seöbstständige das irgendwie absetzen kann. Hoffe ich konnte es besser erklären.

Denke schon, dass das Brett richtig gewählt wurde. Andre hat
es ja auch verstanden. Aber ich kann es auch anders erklären.
Zwei Freunde mieten sich eine Garage als Abstellraum. Die
Kosten teilen sich die beiden Freunde 50/50. Nun will ein
Freund selbstständig werden. Möchte die Kosten gerne absetzen.
Jedoch wollen die beiden Freunde weiterhin die Garage behalten
(ohne den Vertrag zu verändern). Nun ist die Frage ob der
Seöbstständige das irgendwie absetzen kann. Hoffe ich konnte
es besser erklären.

Hallo

Also das mit dem Bord passt schon, aber zum Problem: Die Absetzbarkeit von Kosten (Tätigkeitsbezogen) hängt bei Selbstständigen meist von der Nachweisbarkeit ab (Rechnung). Man kann nicht einfach Geld ausgeben ohne Rechung und sagen das es nötig war. Dafür fehlt ebendiese Rechnung.

Hallo,

genaueres würde ich im Brett Steuern nachfragen.

Ansonsten sehe ich die Möglichkeit, dass der Webspace an das Unternehmen des Freundes vermietet wird. Also einen Vertrag aufsetzen, wonach Fa. X monatl. x € für die Nutzung des Webspace zahlt.

Da Privatperson, halt ohne Umsatzsteuer (denke ich)
Diese Einnahmen müssten dann aber evtl. versteuert werden. (nehme ich an)

Also vielleicht mal dort mal fragen.

TM

Hallo

Also das mit dem Bord passt schon, aber zum Problem: Die
Absetzbarkeit von Kosten (Tätigkeitsbezogen) hängt bei
Selbstständigen meist von der Nachweisbarkeit ab (Rechnung).
Man kann nicht einfach Geld ausgeben ohne Rechung und sagen
das es nötig war. Dafür fehlt ebendiese Rechnung.

Und als Privatperson kann ich ja keine Rechnungen oder etwas Vergleichbares ausstellen, oder?

Konkret nicht , nein. Das geht zwar mit einem Nebengewerbe, allerdings ist die MWST auf so einer Rechnung nicht ausweisbar und kann somit nicht abgesetzt werden.

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