Abrechnung Studenten mit Lexware

Hallo,

ein Mandant von uns möchte mehrere Studenten einstellen.

Sie machen bei ihm ein Pflichtpraktikum. Für dieses erhalten Sie 250,00 €.

Ist es in der SV frei auch wenn der Verdienst unter 400,00 € liegt?

Wie ist es mit der Lohnsteuer, falls es nicht geringfügig abgerechnet wird?

Welche Personengruppe nehme ich bei Lexware? Studenten oder Praktikanten?

Über eine Antwort würde ich mich echt freuen.

sind das zwei fragen zu verschiedenem thema?

sozialversicherund lohnsteuer zahlst Du nach normalem tarif. spätestens beim jahresausgleich kriegst Du (fast) alles retour.

die frage mit lexware habe ich )noch) nicht verstanden.

hallo,

mit buchhaltung und warenwirtschaft kenne ich mich mehr oder weniger aus, aber leider nicht mit lohn+gehalt.

trotzdem viel erfolg!

Ich denke es ist auf jedenfal sv frei, da alles bis 400 sv frei ist. nur der pauschalbeitrag von rv und kv muss abgeführt werden, geht aber nicht in die RV und KV ein.

Welche gruppe bin ich überfragt

Hallo Billi,

Studenten sind sehr zu diferenzieren. Handelt es sich um ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums, ist es ein Vorpraktikum oder Nachpraktikum? Hier gibt es jeweils andere Vorschriften. Ist der Student immatrikuliert? Usw.
Die SV hat hier mit einem 400-€-Job gar nichts zu tun. Ein vorgeschriebenes Zwischenpraktkum z. B. ist nur in der RV voll versicherungspflichtig, in den anderen Versicherugnszweigen ist es frei. Das hat mit der Höhe des Verdienstes nichts zu tun.
Da es so verschiedene Möglichkeiten gibt, würde ich mich bei der jeweiligen Krankenversicherung des Studenten erkundigen und dort den Studenten einstufen lassen. Darauf kann man sich dann bei einer Betriebsprüfung auch berufen.
Nun zur Lohnsteuer: Die hat mit der SV gar nichts zu tun. Der Verdienst ist Lohnsteuerpflichtig und zwar jeweils nach den Lohnsteuermerkmalen der Person zu versteuern. Bei 250 € mtl. kommt da bei keinem eine Lohnsteuer raus.
In Lexware sind diese Personen natürlich als Studenten anzugeben und die jeweilige Beitragsfreiheit, bzw. Beitragspflicht im jeweiligen SV-Zweig ist entsprechend zu verschlüsseln.
Ihr schreibt von Mandanten… Habt Ihr dann keinen ausgebildeten Mitarbeiter für Löhne? Der sollte das eigentlich wissen…
Claudia

Hallo,

wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, so sollten die Praktikanten oder Stundente als kurzfriestige beschäfftigte (Stundenten) geführt werden. Dan fallen keine SV Abgaben an, jedoch muss eine Lohnsteuerpauschale entrichtet werden.
Eine Einstuffung in einer geringfügigen Beschäftigungsart ist hier nicht angebracht, als auch ist die nich rechtens.
Den Stundenten unterliegen andere Kriteriern als gringfügig beschäfftigte. Sie haben eine bestimmten Zeitrammen innerhalb eines Jahre in dem Sie einer Beschäftigung nachgehen, als auch ist die mit eine entsprechenden Arbeitszeit wöchentlich geregelt.

Hallo,

da ich mich in SV-Fragen nicht auskenne kann ich auch nicht wirklich reinen Gewissens einen Tipp aussprechen. Dazu bin ich auch zu wenig „Buchhalter“.
Entschuldigung, dass ich da nicht wirklich weiterhelfen kann.

MfG