Guten Tag,
ich habe im Dez. 2008 meinen Telefon-/INternetanschluß von Telekom auf KabelBW umgemeldet. Seither funktionierte meine Telefonanlage samt Fax-Vewrbindung nicht mehr. Da diese bei Telekom einwandfrei funktionierten, habe ich mich telefonisch an den Kundenservice der KabelBW gewandt. Von dort erhielt ich die Auskunft, dass zur Behebung des Problems ein Technikerbesuch erforderlich sei, den ich , soweit das Problem an meinen Endgeräten liegen würde selbst bezahlen müsste. Soweit es an einem Kabelschaden liegen würde, würde KbaelBW den Technikerbesuch übernehmen. Vom Kundenservice wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass der Technikerbesuch per Pauschale i.H.v. 49,90 € abgerechnet werden könnte, unabhängig von den tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden. Nach Abwägung des Aufwands habe ich mich für diese Pauschale entschieden und telefonisch den Technikerbesuch angefordert. Nach Erscheinen des Technikers und Einstellung meiner Telefonanlage erhielt ich von KabelBW eine Abrechnung des Technikerbesuchs nach Stunden, ca. 90,00 € insgesamt. Daraufhin habe ich lediglich die vereinbarte Pauschale bezahlt und werde nun laufend angemahnt. Auf meine mehrmaligen Einwendungen wird durch KabelBW nicht reagiert. Vielmehr wurde mir schon 2X der Telefonanschluß wegen offener Rechnungen gesperrt. M.E. besteht eine Zahlungsverpflichtung für den stattgefundenen Technikerbeuch nur bzgl. des erteilten Auftrags, der auch die Abrechnung per Pauschale enthält. Frage ist, wer nachweispflichtig ist, was tatsächlich in Auftrag gegeben wurde. Auf meine Anfrage nach einer eventl. Aufzeichnung des telefonisch erteilten Aufzeichnung geht KabenBW nicht ein.
Was kann ich noch tun ?