Abrechnung und Krankenversicherung

Ich bin seit dem 1. August Privat versichert. Vorher war ich bei der Gesetzlichen Krankenkasse. Ich bin selbständig.

Für einen Job, den ich im Juni gehabt habe, muss ich angestellt werden. Dass heisst, das ganze läuft auf lohnsteuerkarte usw.

Läuft das ganze über meine alte oder neue krankenversicherung? Wenn das über die alte Krankenversicherung läuft, wie funktioniert mit den beiträgen, die ich schon bezahlt habe?

Somebody knows?

Vielen Dank!

sorry, das ist Beitragsrecht. Ich bin im Leistungsrecht zuhause.

Hallo timopeters82,

es geht nur deine alte Kasse was an. Die private hat damit gar nichts zu tun.

Ich gehe mal davon aus, dass du bis Juli als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse warst.
Wenn dein Verdienst beim Job im Juni über 400 € lag, dann warst du versicherungspflichtig.

Eine Versicherungspflicht ist immer vorrangig gegenüber einer freiwilligen Versicherung.

Jetzt kommt es aber grundsätzlich mal darauf an, welche Tätigkeit im Vordergrund stand. Wenn Du nicht mehr überwiegend hauptberuflich selbständig warst, dann muss dich dein AG bei der Krankenkasse anmelden und deine Beiträge als freiwilliges Mitglied werden Dir von der Krankenkasse zurückerstattet.

Es kommt also auf eine Beurteilung an, was im Juni im Vordergrund stand. Welche Tätigkeit war zeitlich und finanziell für dich am bedeutendsten.

Hier sofort mal bei der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen, denn der AG muss dich spätestens 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn anmelden. Also muss bereits eine Anmeldung bei der Kasse vorliegen. Wenn dem so ist, dann freiwillige Beiträge zurückfordern.
Wenn noch keine Anmeldung vom AG gemacht wurde, dann bei diesem nachfragen, warum noch keine Anmeldung erfolgte.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Für den Juni-Job werden die Verhältnisse zugrunde gelegt, wie sie im Juni waren. Also gesetzliche Krankenversicherung.
Dann werden daraus auch Beiträge zu den Sozialversicherungen abgeführt (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), wenn der Job denn sozialversicherungspflichtig war.
Was mit den Beiträgen passiert, die Du schon gezahlt hast, hängt davon ab, warum Du die gezahlt hast. Als Arbeitnehmer oder Student oder …

Wenn wegen eines (künftigen) Anstellungsverhältnisses wieder Versicherungspflicht in der GKV eintritt, musst du grundsätzlich auch wieder in die GKV gehen. Die bisherige private KV endet dann (man muss ihr das mitteilen…).
Mit den Beiträge funktioniert insoweit gar nix. Die private KV hat Anspruch auf Beiträge bis zum Tag des Eintritts der Versicherungspflicht.

Das man jemand rückwirkend anstellen kann, ist mir neu - zumal es m. E. dazu auch klare gesetzl. Regelungen gibt; bis wann ein neuer Arbeitnehmer angemeldet sein muss etc.
Im Zweifel befrage hierzu einen Juristen mit Ahnung im Arbeits- und oder SV-Recht.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Timo,

ich verstehe die Ausgangslage nicht. Bist du selbstständig oder angestellt? Verdienst du als Angestellter über 4000€ / Monat?
Als Selbstständiger kannst du es dir aussuchen, als Angestellter unter 4000€ bist du versicherungspflichtig in der GKV. Wie bist du aus der GKV raus gekommen, wenn du Angestellt warst und unter 4000€ / Monat verdient hast?

Viele Grüße
Dennis

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Hallo,

da haben Sie sich in eine schöne Zwickmühle manövriert.

Ich bin seit dem 1. August Privat versichert. Vorher war ich
bei der Gesetzlichen Krankenkasse. Ich bin selbständig.

Ok, soweit ist das ja noch easy. :smile:

Für einen Job, den ich im Juni gehabt habe, muss ich
angestellt werden. Dass heisst, das ganze läuft auf
lohnsteuerkarte usw.

Läuft das ganze über meine alte oder neue krankenversicherung?
Wenn das über die alte Krankenversicherung läuft, wie
funktioniert mit den beiträgen, die ich schon bezahlt habe?

Wenn ich Sie richtig verstehe, bekommen Sie rückwirkend einen Arbeitsvertrag und werden damit auch rückwirkend GKV-pflichtig (GKV = gesetzliche Krankenversicherung).
Dann müsste eigentlich auch Ihre private Krankenversicherung rückwirkend unwirksam werden und eigentlich sollten Sie dann auch Ihre Beiträge zurückbekommen - evtl. abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
Aber wie genau der Ablauf sein wird kann Ihnen die private Krankenkasse am besten erklären, bzw. Ihr Versicherungsvertreter, bei dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Herzliche Grüße

J. Schnitzler

Sorry,

sind zu wenig Infos um genaue Antwort geben zu können

hallo,
das hängt davon ab, ob das beschäftigungsverhältnis im juni der krankenversicherungspflicht unterlag und der ag beiträge an eine krankenkasse abgeführt hat. das müsste der ag dir sagen können.

vg ayro

Hallo!

Wenn Sie im Juni gesetzlich versichert waren, muss für diesen Zeitraum auch ein Beitrag an die Gesetzliche Versicherung bezahlt werden.

Ich verstehe allerdings nicht ganz, warum der seinerzeitige Arbeitgeber sich jetzt erst um den Juni kümmert. Das Gehalt hätte doch längst fließen müssen! Das muss ja eine komische Firma sein. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer bisherigen Krankenkasse, wie die Sache laufen muss.

Gruß

H.C.

Sehr geehrter Frager herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Die Antwort kommt ein wenig verspätet (Urlaub). In der Kürze der Zeilen ist eine Antwort nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an den Versicherer. Mit freundlichen Grüßen.

wenn der job in juni war dann läuft das über die alte krankenkasse, falls du die beiträge selbst gezahlt hast bekommst du die wieder denn der Arbeitgeber übernimmt die ja dann für dich

Für einen Job, den ich im Juni gehabt habe, muss ich
angestellt werden. Dass heisst, das ganze läuft auf
lohnsteuerkarte usw.

Da du erst seit August selbstständig bist, wird der Juni noch über die alte KV abgerechnet.

Wenn das über die alte Krankenversicherung (KV) läuft, wie
funktioniert mit den beiträgen, die ich schon bezahlt habe?

Was hast du denn für Beiträge gezahlt?? Hattest du im Juni 2 Jobs? Dann sind für die 2 Jobs die KV zu entrichten - das macht alles der Arbeitgeber! Du musst dich um nichts kümmern!

leider kann ich nicht helfen
gruss