Hallo timopeters82,
es geht nur deine alte Kasse was an. Die private hat damit gar nichts zu tun.
Ich gehe mal davon aus, dass du bis Juli als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse warst.
Wenn dein Verdienst beim Job im Juni über 400 € lag, dann warst du versicherungspflichtig.
Eine Versicherungspflicht ist immer vorrangig gegenüber einer freiwilligen Versicherung.
Jetzt kommt es aber grundsätzlich mal darauf an, welche Tätigkeit im Vordergrund stand. Wenn Du nicht mehr überwiegend hauptberuflich selbständig warst, dann muss dich dein AG bei der Krankenkasse anmelden und deine Beiträge als freiwilliges Mitglied werden Dir von der Krankenkasse zurückerstattet.
Es kommt also auf eine Beurteilung an, was im Juni im Vordergrund stand. Welche Tätigkeit war zeitlich und finanziell für dich am bedeutendsten.
Hier sofort mal bei der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen, denn der AG muss dich spätestens 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn anmelden. Also muss bereits eine Anmeldung bei der Kasse vorliegen. Wenn dem so ist, dann freiwillige Beiträge zurückfordern.
Wenn noch keine Anmeldung vom AG gemacht wurde, dann bei diesem nachfragen, warum noch keine Anmeldung erfolgte.
viele Grüße
sigi-der-schwabe