Abrechnung unklar

Hallo Experten,

Angenommen jemand arbeitet im 2-Schicht-Betrieb, 40 Stunden Woche, ca. 15 Überstunden/Monat.

Nun bekommt dieser AN am Monatsende seinen Lohn ausgezahlt und eine Abrechnung in welcher Sozialabgaben, Zusammensetzung usw. aufgeführt sind.

Einzig die Zusammensetzung macht diesem AN Schwierigkeiten, denn es gibt keinen gesonderten Ausdruck der genauen Stempelzeiten und somit keine Beweise ob nicht einfach so ein paar Stunden abgezogen werden, ohne Wissen des AN, was m.e. Betrug wäre?!

Ist der AG hier nicht in der Beweispflicht?

Nein
Hallo,

in der Beweispflicht ist im bürgerlichen Recht immer die Seite, die sich auf etwas berufen will (will der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund geltend machen, muss er ihn beweisen, will der Arbeitnehmer mehr Lohn, weil er meint, mehr Stunden erbracht zu haben, muss er dies beweisen).

Es besteht aber nach § 82 Abs. 2 S. 1 BetrVG das Recht, sich vom Arbeitgeber genau die Anzahl der zugrundegelegten Arbeitsstunden „erläutern“ zu lassen, d.h. auch anhand von Unterlagen, Stempelkarten etc.

Grüße

E.K.