Abrechnung von Mehrarbeit bzw. Bonuszahlungen. Welche Möglichkeiten der Abrechnung gibt es und welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen haben sie?

Mich beschäftigt folgender Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer (AN) ist zur Teilzeit, sozialversichert angestellt. Er hat in für den Arbeitgeber (AG) in den letzten Monaten immer wieder Überstunden geleistet und auch außerbetriebliche Projekte bearbeitet.
Zusammen wurde dafür mündlich ein Nettobetrag vereinbart.

Eine Auszahlung über die Lohnabrechnung schießt der AG aber wegen zu hoher Sozialabgaben und Lohnnebenkosten aus.

Der AG stellt nun den AN vor die Wahl. Entweder soll über eine geringfügige Anmeldung (450€) bei einem anderen Unternehmen des AGs abgerechnet werden oder, er soll einen Gewerbeschein beantragen und eine Rechnung an das erste Unternehmen stellen.

Welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen würden sich, für beide, aus den beiden Möglichkeiten ergeben?

A) Anmeldung als geringfügig Beschäftigter bei einem weiteren Unternehmen ohne dort wirklich zu arbeiten.

B) Anmeldung eines Gewerbes (Welche Sozialabgaben/Steuern muss der AN dann selber tragen?) (Scheinselbstständigkeit?)

Gibt es noch weitere Möglichkeiten?

Danke.

Servus,

strafbar machen sich beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die dicke Rechnung für die nicht abgeführten Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge bekommt aber (bis auf die letzten drei Monate) der Arbeitgeber ganz alleine, wenn das Duo erwischt wird - da kann sich der Arbeitnehmer ziemlich entspannt zurücklehnen.

Schöne Grüße

MM

Das ist echt mutig vom AG.

Da sieht man wunderbar, dass der AG keine Ahnung hat. Minijobs sind die teuersten Jobs, was die Kosten für den AG angeht, die es gibt. Zur rechtlichen Seite hatte Aprilfisch schon etwas geschrieben.

Selbständig machen geht schon mal gar nicht, da man nur in den allerseltensten Fällen im Unternehmen gleichzeitig abhängig und selbständig beschäftigt werden darf.

Du musst nichts wählen. Der AG muss dir den Lohn zahlen. Nachzulesen im BGB § 614.
Er kann dir höchstens einen Strick drehen, dass es für die Überstunden keine schriftliche Genehmigung gab.
Vielleicht sagen Wolfgang oder Guido noch etwas dazu, gibt bestimmt auch eine Menge Kommentierungen dazu.

Data

Kann es sein, dass bei euch in der Firma auch noch andere Sachen im Argen liegen?