Mich beschäftigt folgender Sachverhalt:
Der Arbeitnehmer (AN) ist zur Teilzeit, sozialversichert angestellt. Er hat in für den Arbeitgeber (AG) in den letzten Monaten immer wieder Überstunden geleistet und auch außerbetriebliche Projekte bearbeitet.
Zusammen wurde dafür mündlich ein Nettobetrag vereinbart.
Eine Auszahlung über die Lohnabrechnung schießt der AG aber wegen zu hoher Sozialabgaben und Lohnnebenkosten aus.
Der AG stellt nun den AN vor die Wahl. Entweder soll über eine geringfügige Anmeldung (450€) bei einem anderen Unternehmen des AGs abgerechnet werden oder, er soll einen Gewerbeschein beantragen und eine Rechnung an das erste Unternehmen stellen.
Welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen würden sich, für beide, aus den beiden Möglichkeiten ergeben?
A) Anmeldung als geringfügig Beschäftigter bei einem weiteren Unternehmen ohne dort wirklich zu arbeiten.
B) Anmeldung eines Gewerbes (Welche Sozialabgaben/Steuern muss der AN dann selber tragen?) (Scheinselbstständigkeit?)
Gibt es noch weitere Möglichkeiten?
Danke.