Abrechnung von Reisekosten bei Zweitwohnsitz

Hallo,

ich bin für längere Zeit für meine Firma im Außendienst im Einsatz. Von meinem Wohnort Düsseldorf zum Arbeitsort Hamburg fahre ich daher 400km. Die Woche über wohne ich im Hotel und fahre freitags zurück. Die Fahrtkosten bekomme ich in Höhe von 0,30€/km von der Firma über die Reisekostenabrechnung erstattet.

Jetzt führe ich aber eine Fernbeziehung in München, wo ich mich am Wochenende meist aufhalte. Die Kosten für die Strecke Hamburg - München kann ich über die Reisekostenabrechnung laut meinem Chef nicht absetzen, da das Finanzamt den Sinn dieser Fahrt in Frage stellen würde (weil mein Wohnsitz ja Düsseldorf ist).

Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich mir mit einem Zweitwohnsitz in München die Kosten erstatten lassen kann. Den Hauptwohnsitz in Düsseldorf möchte ich behalten, da ich dort zuhause bin und sich auch der Hauptsitz meiner Firma dort befindet. Die Zweitwohnung würde ich bei meiner Partnerin anmelden.

So könnte auch das FA gegenüber der Firma die Rechtmäßigkeit dieser Fahrten nicht mehr in Frage stellen, da ich ja offiziell in München gemeldet bin, oder? Was meint Ihr dazu?

Hallo,

So könnte auch das FA gegenüber der Firma die Rechtmäßigkeit
dieser Fahrten nicht mehr in Frage stellen, da ich ja
offiziell in München gemeldet bin, oder? Was meint Ihr dazu?

melde den Zweitwohnsitz doch lieber gleich in Kapstadt oder Sidney…

Entscheidend dürfte der Hauptwohnsitz sein.

Gruß

S.J.

Moin Steve,

dass Du immer vorsorglich unterstellst, dass die Leute den Staat ausnehmen wollen ist aus Deinen Antworten klar erkennbar, ok.

Dass der Haupwohnsitz beibehalten wird, ist doch auch ok., da es sich nur um eine zeitlich begrenzte auswärtige Tätigkeit handelt. Es kann doch nicht jeder AN jedem auswärtigen Auftrag hinterziehen.

Wenn das der Fall wäre, würdest Du monieren, dass die AN die Umzugskosten steuerlich absetzen.

Ich halte es für richtig, einen Zweitwohnsitz anzumelden und dann die Reisekosten abzurechnen. Ob das juristisch richtig ist, weiss ich nicht.

Gruß Volker

Darum den Staat auszunehmen und mich zu bereichern geht es ja auch nicht. Wenn ich von meinem Hauptwohnsitz Düsseldorf aus nach München zu meiner Partnerin fahre, dann zahle ich das aus eigener Tasche. Wenn ich jedoch aufgrund meiner Arbeitssituation von Hamburg aus fahren muss, dann ist das eben ein erheblicher Mehraufwand den ich eben gern, wenn möglich, erstattet hätte…

Hi, wieso ist das ein erheblicher Mehraufwand?
Von HH bis Düsseldorf bekommste doch d. Fahrtkosten u. von Düsseldorf bis HH auch.
Wieso sollen dann Deine Privatfahrten ab u. bis Düsseldorf von/nach München steuerlich absetzbar sein?
MfG ramses90.

Um die Fahrten Düsseldorf - München geht es mir gar nicht

„Wenn ich von meinem Hauptwohnsitz Düsseldorf aus nach München zu meiner Partnerin fahre, dann zahle ich das aus eigener Tasche.“

Die habe ich bisher privat gezahlt und werde es auch weiterhin tun (wenn ich denn mal von D´dorf aus fahre).

Mir geht es nur um die Fahrten Hamburg - München. Ich habe ja nur die Möglichkeit freitags von dort aus zu fahren…und das ist eben ein ganzes Stück mehr als die Strecke Düsseldorf - München.

Moin,

da ist ein Missverständnis entstanden.

Ich habe Dir nicht unterstellt, dass Du den Staat oder irgendwelche Nischen ausnutzen möchtest.

Gruß Volker

Ja Allmächtiger, ist das denn so schwer zu verstehen?
Auch am Freitag kannste nur HH bis D`dorf abrechnen u. am Sonntag oder Montag bei d. Rückfahrt auch nur D´dorf HH. Alles andere fällt in Dein privates Freizeitvergnügen.
Du wirst doch wohl nicht verlangen wollen, dass die kompletten Fahrten HH München u. zurück vom FA als steuerlich absetzbar gewertet werden.
MfG ramses90.