Abrechnung von Reparaturkosten

Da keine Hausmeister in dem Wohnblock engagiert sind,müssen kleine Reparaturen / Dienstleistungen von den Mietern übernommen werden. In wie weit können enstandene Kosten (Materialkosten sowie Arbeistkosten) dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Ist dies mietrechtlich klar geregelt? Wenn ja, wo?

Im Voraus vielen Dank!

Hallo,

Da keine Hausmeister in dem Wohnblock engagiert sind,müssen
kleine Reparaturen / Dienstleistungen von den Mietern
übernommen werden.

Warum? Steht das so im Mietvertrag oder ist das reine Nettigkeit der Mieter?

In wie weit können enstandene Kosten
(Materialkosten sowie Arbeistkosten) dem Mieter in Rechnung
gestellt werden. Ist dies mietrechtlich klar geregelt? Wenn
ja, wo?

Gibt es evt. eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag? Wie lautet sie?
Gruß
loderunner (ianal)

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