Abrechnung von Überstunden

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht.
Ich habe auf 400,00€ -Basis in einem Fitnessinstitut gearbeitet. Als mir/uns am 23.6. eine Lohnkürzung von ca. 25 % angekündigt wurde oder von 6 Mitarbeitern müssen 2 gehen—Personal sollte selbst entscheiden— habe ich mich am 30.6.2011 für eine Kündigung zum 31.7.2011 entschlossen. Eine weitere Kollegin hatte bereits am 25.6. gekündigt, so dass die Chefin dann die Lohnkürzung zurücknahm. Da für mich aber das Vertrauensverhälntnis total zerstört war, legte ich meine Kündigung sowie meinen Schlüssel auf den Tisch.
Mein Stundenkonto wies ein Plus für mich in Höhe von 56 h auf zuzüglich 24 h bezahlten noch zustehenden Urlaub,insgesamt 80 h = 640,00 € Entgelt.
Ich habe in dem Kündigungsschreiben um Ausgleich dieses Betrages bis zum 31.7.2011 gebeten

Jetzt verlangt die Chefin eine Lohnsteuerkarte pp. von mir, damit sie mit mir abrechnen kann. Dieses verlangt sie nur von mir, nicht von den anderen Kolleginnen.
Das Team bestand aus 6 Mitarbeitern, davon haben 4 selbst gekündigt und 1 Kollegin hat ihre Kündigung eingefordert und zwischenzeitlch auch erhalten.

Diese Überstunden sind durch Mehrarbeit, Krankheit, Urlaub usw. entstanden.
Ich weiß, dass es möglich ist einer 400,00€ Kraft einmal im Jahr eine Sonderleistung ----Begründung muss vorliegen---- zahlen zu können.
Habe im Mai 2010 auch aus diesem Grund 240,00€ erhalten.
Meine Chefin weigert sich, wahrscheinlich aus der Verletzung heraus, dass die Kündigungen engegangen sind.
Was kann ich tun?

Ich danke für eine Antwort.

Hier noch mein Kündigungsscvhreiben an die Chefin:
Kündigung des Arbeitsvertrages

Sehr geehrte Frau xxx,
hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag zum 31. Juli 2011, hilfsweise zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unter Berücksichtigung der vertraglichen Frist von 4 Wochen zum Monatsende.
Zeitgleich beantrage ich die mir für 6 Monate zustehenden 2 Wochen Jahresaurlaub sowie
die Auszahlung meiner aufgelaufenden Überstunden auf mein Konto bis zum 31. Juli 2011 zu
überweisen.
Der Gesamtbetrag über € 640,00 setzt sich wie folgt zusammen:
56 Überstunden –Stand 30. Juni 2011-- sowie 24 Stunden bezahlten Urlaub.
Durch Anhäufung der Stunden auf meinem Stundenkonto sowie Urlaubsanspruch war mein letzter
Arbeitstag am 28. Juni 2011.
Grund meiner Kündigung ist die Ablehnung der von Ihnen angekündigten Lohnkürzung.
Senden Sie mir bitte ein adäquates und qualifiziertes Arbeitszeugnis an die oben angeführte Adresse.
Ich danke für die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichem Gruß

Hier der dazugehörige Mailkontakt:
>> Sehr geehrte Frau A,
>> Durch Reststunden und Urlaubsanspruch ergibt sich ein
>> Auszahlungsbetrag, wie von Ihnen im Kündigungsschreiben dargestellt,
>> von 640€. Sie haben zur Auszahlung ein Frist bis zum 31.07.2011
>> gesetzt, dieser Frist werde ich nachkommen.
>> Bitte teilen Sie mir für eine Ordnungsgemäße Abrechnung Ihre
>> Krankenkasse mit und reichen Ihre Lohnsteuerkarte bis zum 15.07.2011
>> ein.
>> Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte nicht vorlegen, muss eine Abrechnung
>> auf Steuerklasse 6 erfolgen.
>>
>>
>> Mit freundlichen grüßen

> Sehr geehrte Frau xxx,
>
> um für alle Beteiligten die Kosten so gering wie möglich zu halten,
>
> bitte ich folgende Vorschläge zwecks Auszahlung zu berücksichtigen:
>
> Vorschlag 1:
>
> die komplette Auszahlung in Höhe von € 640,00 im Juli 2011; diese
>
> würde dann mit Sondergenehmigung wie im Mai 2010 stattfinden.
>
> Vorschlag 2:
>
> Auszahlung in zwei Schritten:
>
> 1.Betrag: € 400,00 Juli 2011
>
> 2. Betrag: € 240,00 August 2011
>
>
>
> Mit freundlichem Gruß

Sehr geehrte Frau A,
ich sehe keinen Grund einen von Ihnen gemachten Vorschläge zu
akzeptieren, da die Situation durch Ihr eigens Verhalten entstanden ist
und nicht aus eine Notsituation des Betriebes.

Mit freundlichen Grüßen

Ich bitte höflich um Hilfe aller Experten und bitte, bitte schnell.

Mit freundlichem Gruß

Bunterhase

D. ganze Verhalten d. Chefin ist mehr als suspekt !
Frage ist, was sie bezweckt - selber enstcheiden, o Lohnkürzung o. Kündigung.

Zu Deiner Frage - ist leider nicht ganz mein Spezialgebiet.
Bitte mal auf www.minijob.de schauen.

Also -

a.) ich würde den Vorschlag über den Zahlmodus so akzeptieren. Denn die 640€ müssen versteuert werden mit dem vollem Satz nach Klasse 6 - somit würden gerade mal 442€ übrig bleiben!

b.) warum lässt man sich so erpressen von einem Arbeitgeber? Soll er doch den Lohn um 25% kürzen, ein 400er ist ein 400er - allenfalls könnte sie die Stunden dafür erhöhen die erbracht werden müssen - aber die sittenwidrige Vergütung ist bei den Niedriglöhnen schnell erreicht, was den Anspruch auf Lohn nach Tarif auslöst!

Hallo Bunterhase (niedlich!),
ja klar macht die das jetzt aus Frackigkeit! Ist aber eigentlich nicht so schlimm, weil Du die Steuern über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück bekommst. Egal, ob du ihr jetzt eine Steuerkarte schickst oder halt die Mördertsteuern nach Klasse 6 bezahlst.
Kannst natürlich auch nochmal antworten, wie denn eine Notsituation aussehen solle, wenn sie meint Lohnkürzung sei keine…
Durchsetzen kannst du deine Forderung leider nicht.
Gruß
Brigitte

Guten Tag,
nach den Augen des Gesetztes kann ihre Chefin Ihnen den Betrag nicht netto auszahlen und benötigt Ihre Steuerkarte. Da bei Ihnen zum Ende des Arbeitsverhältnisses Überstunden vergütet werden (das wird aus dem Lohnkonto ersichtlich) entfällt der „besondere“ Grund.
Das ist schon okay so und keine gewollte Bösartigkeit Ihrer Chefin.
Viele Grüsse
Christian Müller

nicht weiter rumstreiten, sondern am zuständigen arbeitsgericht einklagen. arbeitsgericht 1. instanz ist kostenlos. in der rechtsantragsstelle bekommt man als arbeitnehmer unterstützung bei der aufsetzung der formgerechten klageschrift. oder anwalt einschalten, der auch einen prozeßkostenhilfeantrag (PKH)stellen kann, wenn man nicht finanziell in der lage ist ihn zu bezahlen, bzw. keine rechtsschutzversicherung hat.

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht.
Ich habe auf 400,00€ -Basis in einem Fitnessinstitut
gearbeitet. Als mir/uns am 23.6. eine Lohnkürzung von ca. 25 %
angekündigt wurde oder von 6 Mitarbeitern müssen 2
gehen—Personal sollte selbst entscheiden— habe ich mich am
30.6.2011 für eine Kündigung zum 31.7.2011 entschlossen. Eine
weitere Kollegin hatte bereits am 25.6. gekündigt, so dass die
Chefin dann die Lohnkürzung zurücknahm. Da für mich aber das
Vertrauensverhälntnis total zerstört war, legte ich meine
Kündigung sowie meinen Schlüssel auf den Tisch.
Mein Stundenkonto wies ein Plus für mich in Höhe von 56 h auf
zuzüglich 24 h bezahlten noch zustehenden Urlaub,insgesamt 80
h = 640,00 € Entgelt.
Ich habe in dem Kündigungsschreiben um Ausgleich dieses
Betrages bis zum 31.7.2011 gebeten

Jetzt verlangt die Chefin eine Lohnsteuerkarte pp. von mir,
damit sie mit mir abrechnen kann. Dieses verlangt sie nur von
mir, nicht von den anderen Kolleginnen.
Das Team bestand aus 6 Mitarbeitern, davon haben 4 selbst
gekündigt und 1 Kollegin hat ihre Kündigung eingefordert und
zwischenzeitlch auch erhalten.

Diese Überstunden sind durch Mehrarbeit, Krankheit, Urlaub
usw. entstanden.
Ich weiß, dass es möglich ist einer 400,00€ Kraft einmal im
Jahr eine Sonderleistung ----Begründung muss vorliegen----
zahlen zu können.
Habe im Mai 2010 auch aus diesem Grund 240,00€ erhalten.
Meine Chefin weigert sich, wahrscheinlich aus der Verletzung
heraus, dass die Kündigungen engegangen sind.
Was kann ich tun?

Ich danke für eine Antwort.

Hier noch mein Kündigungsscvhreiben an die Chefin:
Kündigung des Arbeitsvertrages

Sehr geehrte Frau xxx,
hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag zum 31. Juli 2011,
hilfsweise zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unter Berücksichtigung der vertraglichen Frist von 4
Wochen zum Monatsende.
Zeitgleich beantrage ich die mir für 6 Monate zustehenden 2
Wochen Jahresaurlaub sowie
die Auszahlung meiner aufgelaufenden Überstunden auf mein
Konto bis zum 31. Juli 2011 zu
überweisen.
Der Gesamtbetrag über € 640,00 setzt sich wie folgt zusammen:
56 Überstunden –Stand 30. Juni 2011-- sowie 24 Stunden
bezahlten Urlaub.
Durch Anhäufung der Stunden auf meinem Stundenkonto sowie
Urlaubsanspruch war mein letzter
Arbeitstag am 28. Juni 2011.
Grund meiner Kündigung ist die Ablehnung der von Ihnen
angekündigten Lohnkürzung.
Senden Sie mir bitte ein adäquates und qualifiziertes
Arbeitszeugnis an die oben angeführte Adresse.
Ich danke für die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichem Gruß

Hier der dazugehörige Mailkontakt:
>> Sehr geehrte Frau A,
>> Durch Reststunden und Urlaubsanspruch ergibt sich ein
>> Auszahlungsbetrag, wie von Ihnen im Kündigungsschreiben
dargestellt,
>> von 640€. Sie haben zur Auszahlung ein Frist bis zum
31.07.2011
>> gesetzt, dieser Frist werde ich nachkommen.
>> Bitte teilen Sie mir für eine Ordnungsgemäße Abrechnung
Ihre
>> Krankenkasse mit und reichen Ihre Lohnsteuerkarte bis zum
15.07.2011
>> ein.
>> Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte nicht vorlegen, muss eine
Abrechnung
>> auf Steuerklasse 6 erfolgen.
>>
>>
>> Mit freundlichen grüßen

> Sehr geehrte Frau xxx,
>
> um für alle Beteiligten die Kosten so gering wie möglich zu
halten,
>
> bitte ich folgende Vorschläge zwecks Auszahlung zu
berücksichtigen:
>
> Vorschlag 1:
>
> die komplette Auszahlung in Höhe von € 640,00 im Juli 2011;
diese
>
> würde dann mit Sondergenehmigung wie im Mai 2010
stattfinden.
>
> Vorschlag 2:
>
> Auszahlung in zwei Schritten:
>
> 1.Betrag: € 400,00 Juli 2011
>
> 2. Betrag: € 240,00 August 2011
>
>
>
> Mit freundlichem Gruß

Sehr geehrte Frau A,
ich sehe keinen Grund einen von Ihnen gemachten Vorschläge zu
akzeptieren, da die Situation durch Ihr eigens Verhalten
entstanden ist
und nicht aus eine Notsituation des Betriebes.

Mit freundlichen Grüßen

Ich bitte höflich um Hilfe aller Experten und bitte, bitte
schnell.

Mit freundlichem Gruß

Bunterhase

Hallo Bunterhase,

Eigentlich ist es wurscht wie abgerechnet wird.

Denn:

1.) Alles was im Monat über 401 € hinaus geht, unterliegt nun mal der Sozialversicherungspflicht. Das heißt, ob nun im Monat die Überstunden ausgezahlt werden oder Alle auf einmal, um die Sozialversicherungspflicht, kommt man nicht herum.

2.) Egal welche Steuerklasse angesetzt wird, kann man sich die Steuer, durch eine Steuererklärung, zurückholen. Da erst bei knapp 800 € Brutto im Monat, überhaupt erst Lohnsteuer anfällt, kann man davon ausgehen, dass wenn man keine anderen Steuerpflichtigen Einnahmen hat, man dann eventuell angefallene Lohnsteuer zu 100% wieder zurückbekommt. Gleichzeitig kann man dann auch noch die Werbungskosten, des gesamten Jahres!! das betrifft dann auch die Beiträge zur Sozialversicherungspflicht, geltend machen. Damit schließt sich der Kreis, weshalb bei einem Einkommen von weniger als 8000 € im Jahr, keine Lohnsteuer anfällt und Beiträge wieder zurück kommen.

Also, soll der Arbeitgeber machen was er will. Ein Nachteil entsteht hier nicht.

3.) Es besteht keine gesetzliche Pflicht, die in dieser Situation zutreffen würde, damit der Urlaub ausgezahlt werden könnte. Also, Achtung an diesem Punkt!!!

Aber mal eine Frage in dieser Situation gestellt. Wenn man selbst kündigt, gibt es Sperren vom Arbeitsamt bzw. von der ARGE. Von daher ist es sehr ungünstig, wenn Arbeitnehmer kündigen, da dies immer mit einem Verlust an Leistungen, verbunden ist.
Juristisch ist das Problem, was jährlich tausendfach auftritt, ganz einfach gelöst. Das heißt: Einer Änderung eines Arbeitsvertrages bedarf immer die Unterschrift beider Vertragspartner. Verweigert ein Vertragspartner die Unterschrift, darf der andere Seinen Willen nicht durchsetzen. Macht er es, muß er mit Schadenersatzansprüchen rechnen. Man darf dann auch den Anderen Vertragspartner nicht entlassen bzw. drohen. Denn Vertrag ist Vertrag und es gilt immer das, was am Tag des Vertragsabschlußes, vereinbart wurde. Und da kann auch nicht 10 Jahre später, etwas einseitig angepasst werden. Das verstößt dann gegen das Gesetz (Vertragsgesetz). Vor dem Arbeitsgericht verhandelt man dann über die Fortsetzung des Arbeitsvertrages so wie er schriftlich einmal abgeschlossen wurde, oder man verhandelt über eine kräftige Abfindung weit über der Freiwilligkeitsgrenze, über den Verlust des Arbeitsplatzes. Man sollte allerdings beachten, eine Kündigungsschutzklage muß spätestens 3 Wochen nach Kenntnisnahme der Kündigung, dem Richter auf dem Tisch gelegt werden!!!

Wie sollte man jetzt verfahren? Ganz einfach, schnellsten in die Gewerkschaft eintreten, den kostenlosen Rechtsschutz und die kostenlose Rechtsberatung vom ersten Tag an nutzen, 3 Monatsbeiträge bezahlen, ( als Arbeitsloser ca. 2,50 € im Monat) und nach 3 Monaten die Gewerkschaft klagen lassen vor Gericht. Ich sehe hier gute Aussichten, das dass alles innerhalb der Fristen gut klappt.

So ist dass in Deutschland gelöst. Also jammert nicht, klagt lieber :smile:

Hallo

Also die Ex Arbeitgeberin wird die 650 Euro wohl über Lohnsteuerkarte und SV-pflichtig abrechnen - das zum Einen. Zum Anderen ist es arbeitsrechtlich verboten bei einem Minijob Überstunden zu machen und diese noch zu dokumentieren. Die Bezahlung über 400 Euro die Sie meinen ist nur für unvorgesehne Vorfälle zu verwenden, nicht für Auftragsspitzen und Urlaubsvertretung, dies muss sehr genau beschrieben werden.
In ihrem Fall würde ich die Ausahlung mit Steuerkarte, wenn das für Sie möglich ist zu akzeptieren oder nochmal mit der Exarbeitgeberin sprechen, dass Sie nur 400 Euro auszahlt - damit kommt der AG auch billiger weg.

Alles Gute

Die Cehfin hat recht, es geht nur auf Lohnsteuerkarte

Die sinnvollste Lösung wäre, sich darauf zu einigen, das Beschäftigungsverhältnis 7 Wochen weiter bestehen zu lassen, bis das Stundenkonto ausgeglichen und der Urlaub genommen ist.
Die „Sonderleistung“ ist nicht ganz unkritisch. Es geht hier um vorübergehende Spitzen zur Abdeckung von Krankheitsvertretungen o.ä. die jedoch max 2 Mon / Jahr auftreten dürfen.
Ist der der Durchschnitt der Vergütung >400 Euro / Monat, ist ddas gesamte Entgelt Sozialversicherungspflichtig. Damit folgen auch Mehrkosten für den Arbeitgeber. Die Aufforderung des Arbeitgebers ist demnach korrekt, sinnvoll wie gesagt wäre für alle Bbeteiligten mein oben genannter Vorschalg (es sei denn sie haben schon wieder einen neuen 400,- job, dann zählen die Jahreseinkünfte beider Jobs zusammen. Zusammen dürfen es dann nicht mehr als 4800,- / Jahr sein.

Gruss

WG

Hallo,
leider sieht es schlecht aus !!!
Deine Chefin wird die 640 Euro in einem Betrag abrechnen, und dass darf Sie auch ( gestzlich!)
Wenn Sie die ganze Höhe 640 Euro abrechnet wird das auf ALG I oder Alg ii angerechnet. LEIDER !!!
Aber anscheinend ist sie so sauer dass sie das auch
tun wird.
640 Euro wird als Einkommen angerechnet auf ALG I oder
je nach dem was Sie kommen.
Mit freundlichen Grüssen
weisse Riesin