Fall:
Frau hat 2 kleine Jobs (Geringfügig), der eine 160 Euro, der andere 170 Euro, bei 2 verschiedenen Arbeitgebern.
Nun will einer der Arbeitgeber jeden Monat, die Abrechnung vom anderen Arbeitgeber als Kopie haben. Grund soll sein: damit er sehen kann, ob die 400 Euro nicht überschritten werden. Ist das eigentlich so üblich, oder auch Datenschutzmäßig fraglich??
Gruß
Ralf
Das wird der Arbeitgeber machen um sich abzuscihern, dass die 400 Euro tatsächlich nicht überschritten werden. Wenn die 400 Wuro überschritten werden, hat das unter Umständen empfindliche finanzielle Nachteile zur Folge.
Jörg
Bestätigung des Arbeitnehmers reicht
Hi !
Es ist grundsätzlich richtig, dass der Arbeitgeber sich darüber informieren, muss ob und in welcher Höhe andere „400-Euro-Einkünfte“ vorliegen.
Die Überlassung der Abrechnungen des anderen AG ist dafür aber nicht erfordderlich. Damit der AG nicht in Nachzahlungspflicht genommen wird, hat es ihm auch zu genügen, dass der Arbeitnhemer versichert die 400-Euro-Grenze nicht zu überschreiten.
Durch diese Versicherung/Bestätigung wird der AN voll für Verstöße haftbar.
BARUL76
Hallo baurul76,
Durch diese Versicherung/Bestätigung wird der AN voll für
Verstöße haftbar.
War es nicht mal so, das der AG bei Verstößen erstmal in Vorleistung gehen mußte und sich das Geld vom AN wieder holen mußte?
Danke und Gruß
Didi
War es nicht mal so, das der AG bei Verstößen erstmal in
Vorleistung gehen mußte und sich das Geld vom AN wieder holen
mußte?
Wenn der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer nicht nachfragt und es kommt wegen Überschreitung der Grenze (rückwirkend) zur Sozialversicherungspflicht, dann tritt er nicht nur in Vorleistung dann ist er endgültig damit belastet. Die Arbeitnehmer-Anteile kann er nur drei Monate rückwirkend dem Arbeitnehmer belasten.
Hat der Arbeitnehmer dagegen (am besten schriftlich) versichert, dass er keine weitere Beschäftigung hat bzw. dass der Arbeitslohn in der Summe nicht mehr als 400 Euro beträgt, dann tritt bei Überschreiten der Grenze Versicherungspflicht ab Bekanntgabe durch die Bundesknappschaft ein.
Die Gehaltsabrechnungen vom anderen Arbeitgeber zu kopieren ist völlig unnötig und für mich auch ein datenschutzrechtliches Problem.