Abrechnung weiterberechnete Reisekosten

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite in einem Ingenieurbüro und leider fallen dabei auch mal Rechtsstreite an. Wenn unser Anwalt dann zu einem Termin an einen anderen Ort fährt, stellt er uns seine Reisekosten in Rechnung. Dabei sind natürlich in Kopie die einzelnen Belege, wie Bahnfahrt, Taxi etc.

Bei den Taxirechnungen wird der Nettobetrag ermittelt, in dem vom Fahrpreis 19% abgezogen werden und dann wenn alle Kosten addiert sind, komplett die Umsatzsteuer von 19% berechnet wird.

Taxikosten haben aber nur einen Steuersatz von 7%. Unser Steuerberater meint aber, die Nebenkosten teilen das Schicksal der Hauptleistung. Was ist aber davon die Hauptleistung?
Ist das wirklich so richtig? Kann ich die Rechnung so hereinnehmen oder muss ich reklamieren? Wie macht sich denn so eine Rechnung in der Steuerprüfung?

Mit freundlichen Grüßen
Monika

es tut mir leid ich kenne mich damit nicht aus mein gebit ist kiendersrecht und jugendamt sorry