Abrechnungen und Minijob

Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage.
Nehmen wir mal an, dass eine Person in einem Betrieb beschäftigt ist, mit Zeitvertrag. Diese Person bekommt keine Gehaltsabrechnungen!
->Keine Abrechnungen = Schwarzarbeit???

Ein anderer Fall:
Wenn man einen Minijob (400€-Job) hat, bekommt man da Gehaltsabrechnungen?

Danke für eure Hilfe!
Schönen Gruß
Kinga

Hallo Kinga,

->Keine Abrechnungen = Schwarzarbeit???

Verschiedene Möglichkeiten:

(1) Lohn & Gehalt nach draußen gegeben, zu einer Billigkanzlei mit dementsprechend dauernd überlasteten Mitarbeitern: „Ach ja, den Neuen muss ich auch noch anlegen; wo krieg ich jetzt sein Geburtsdatum her, ist ja schon wieder halb achte - achwas, den zieh ich provisorisch durch, dann hat er wenigstens sein Geld“. Die angefangenen Bruchstücke schubladisieren sich, so dass sie schließlich objektiv nicht mehr zu meistern sind.

(2) Jefe macht die Abrechnungen selber und hat das unter (1) beschriebene Problem oder noch ärgere.

(3) Unternehmen ist in Schieflage und versucht, „vorübergehend“ ohne Abführen von Beiträgen und LSt „klarzukommen“. In diesem Fall geht es um Schwarzarbeit.

(4) Unternehmen führt bewusst und systematisch keine Beiträge ab. Schwarzarbeit.

(5) Schlamperei

(6) Viele andere möglichen Gründe.

Klären lässt sich das am einfachsten durch einen Anruf bei der eigenen Krankenkasse (soweit pflichtversichert). Vorsicht allerdings: Die mahnen im Zweifelsfall nicht lang rum, sondern dürfen in eigener Sache ohne den Weg über das Gericht vollstrecken. Wenn z.B. (3) zutrifft, ist zuerst der Zoll und dann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens schneller da als hie und da erwartet. Kann also dazu führen, dass nicht bloß die Beiträge, sondern auch die Nettoauszahlungen bald fehlen.

Bevor Artillerie in Stellung gebracht wird, sollten die Fragen „Sind Sie schon dazu gekommen? - Fehlen Ihnen noch Angaben oder Unterlagen von mir?..“ schonmal gestellt worden sein.

Ein anderer Fall:
Wenn man einen Minijob (400€-Job) hat, bekommt man da
Gehaltsabrechnungen?

Ja, sollte bzw. muss. Und zumindest und zuerst einen Nachweis über die Anmeldung bei der Bundesknappschaft (Regelfall) oder der Krankenkasse (kanns auch geben). Allerdings auch hier die Problematik, dass man die ordentliche Abrechnung bloß erzwingen kann, indem man ggf. den Job selber gefährdet. Ansprechpartner („Bin ich überhaupt bei Ihnen angemeldet?“) ist die Bundesknappschaft („Minijob-Zentrale“), falls von dort „Nein“ kommt, eventuell auch die eigene Krankenkasse.

Schöne Grüße

MM

Hi!

ich habe da eine Frage.
Nehmen wir mal an, dass eine Person in einem Betrieb
beschäftigt ist, mit Zeitvertrag. Diese Person bekommt keine
Gehaltsabrechnungen!
->Keine Abrechnungen = Schwarzarbeit???

Die Tatsache, dass der Mitarbeiter keine Abrechnungen erhält, heißt nicht automatisch, dass er nicht ordnungsgemäß abgerechnet wird! Es kann also „Schwarzarbeit“ sein, muss aber nicht (was nichts an der Tatsache ändert, das der Mitarbeiter eine Ausfertigung von der Sozialversicherungsmeldung bekommen muss!

Eine einfache Anfrage bei der Bundesknappschaft Essen (Minijobzentrale) sollte da aber Sicherheit bringen!

Ein anderer Fall:
Wenn man einen Minijob (400€-Job) hat, bekommt man da
Gehaltsabrechnungen?

Naja - wenn es sich um Abrechnungen mit Provisionen handelt, gibt es eine gesetzliche Regelung (irgendwo im HGB - frage mich nicht nach dem § - müsste so irgendwo zwischen 80 und 89 liegen…).
Das Bundesarbeitsgericht geht allerdings auch dann von einer Nebenpflicht des Arbeitgebers aus, eine schriftliche Abrechnung zu erstellen, wenn es keine gesetzliche Regelung gibt!
Dazu müsste ich jetzt aber zu viel suchen, um Dir etwas Konkretes zu sagen (vielleicht hat da ja jemand ad hoc etwas greifbar)!

LG
Guido

kurzzeitige Beschäftigung

Hallo zusammen,

und wie ist das wenn die Person einer „kurzzeitigeen Beschäftigung“ nachgeht. Die ist dann nicht versicherungspflichtig, oder???

Danke für eure Hilfe!
Schönen Gruß
Kinga

Ein Link
Hi!

http://www.minijob-zentrale.de

Da sollten all Deine Fragen geklärt werden!

LG
Guido

Danke Guido!

Die Bezeichnungen sind ja echt vielfälltig für Minijobs:

http://www.wirtschaftundschule.de/Lexikon/M/Mini-Job…
Kurzbeschreibung
Mini-Jobs

Mini-Jobs sind Arbeitsverhältnisse im so genannten Niedriglohnbereich. Dieser umfasst monatliche Arbeitseinkommen bis maximal 800 Euro. Nach der seit dem 1. April 2003 geltenden gesetzlichen Regelung unterscheidet man vier Arten von Mini-Jobs:

  1. geringfügig entlohnte Tätigkeiten (bis 400 Euro): Der Arbeitnehmer zahlt weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern, der Arbeitgeber hingegen entrichtet Pauschalabgaben in Höhe von 25 Prozent (zwölf Prozent Rentenversicherung, elf Prozent Krankenversicherung und zwei Prozent Steuern).
  2. Mini-Jobs in Privathaushalten: identisch mit 1), aber nur zwölf Prozent Pauschalabgaben (je fünf Prozent Kranken- und Rentenversicherung sowie zwei Prozent Steuern). Der Arbeitgeber kann hier auf Antrag Steuervorteile in Anspruch nehmen.
  3. kurzzeitige Beschäftigungen (Aushilfen): Eine kurzzeitige Beschäftigung liegt vor, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres zwei Monate oder 50 Arbeitstage nicht übersteigt. Kurzzeitige Beschäftigungen sind sozialversicherungs- und steuerfrei.
  4. Beschäftigungen mit Entgelten zwischen 400,01 und 800,00 Euro („Gleitzone“) : Für Arbeitgeber voll sozialversicherungspflichtig, Arbeitnehmer zahlt abgestufte Beiträge in Abhängigkeit von der Höhe seines Einkommens (auch „Midi-Jobs“ genannt).