Abrechnungsbetrug von 1999

Hallo zusammen.

Eine Person fordert aus einen Grunde bei seiner Rechtschutzversicherung einen Schadensverlauf-Spiegel an.

Auf diesem Spiegel taucht aus dem Jahre 1999 ein abgerechneter Auto Unfall auf , den es nie gab , abgerechnet von einem Rechtsanwaltbüro welches diese Person allerdings ein paar mal beauftragt hatte und den Rechtsanwalt auch persönlich kennt. ( der Sohn des RA und die Person sind ehemalige Klassenkameraden )

Das Fahrzeug das diese Person im Zeitraum von 1996 bis 2001 gefahren hatte , war unfallfrei .

In ein paar privaten Gesprächen mit dem RA kam irgendwann einmal ins Gespräch , das der RA seine Sekretäirin gefeuert hat , da sie ein paar Dinge in die eigene Tasche gewirtschaftet hatte.

Die Person hat nun den Verdacht , das diese Sekretairin diese Abrechnung „erfunden“ hat , einen Rechtsfall gar nicht gab , denn die Person hat selbst nichts in den Akten , sonst wäre das in dem Ordner wo alles abgeheftet war , was an Vorgängen mit dem Auto zu tun hatte wie Reparaturrechnung , Steuern , Versicherung usw .

Das Ganze ist aber jetzt rund 13 Jahre her , kann die Person nach 13 Jahren da noch Anzeige erstatten oder ist das verjährt ?

gruss

Toni

Hallo,

oder ist das verjährt

so ist es - und zwar sowohl in strafrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Hinsicht.

Gruß
Christian