Hallo zusammen.
Eine Person fordert aus einen Grunde bei seiner Rechtschutzversicherung einen Schadensverlauf-Spiegel an.
Auf diesem Spiegel taucht aus dem Jahre 1999 ein abgerechneter Auto Unfall auf , den es nie gab , abgerechnet von einem Rechtsanwaltbüro welches diese Person allerdings ein paar mal beauftragt hatte und den Rechtsanwalt auch persönlich kennt. ( der Sohn des RA und die Person sind ehemalige Klassenkameraden )
Das Fahrzeug das diese Person im Zeitraum von 1996 bis 2001 gefahren hatte , war unfallfrei .
In ein paar privaten Gesprächen mit dem RA kam irgendwann einmal ins Gespräch , das der RA seine Sekretäirin gefeuert hat , da sie ein paar Dinge in die eigene Tasche gewirtschaftet hatte.
Die Person hat nun den Verdacht , das diese Sekretairin diese Abrechnung „erfunden“ hat , einen Rechtsfall gar nicht gab , denn die Person hat selbst nichts in den Akten , sonst wäre das in dem Ordner wo alles abgeheftet war , was an Vorgängen mit dem Auto zu tun hatte wie Reparaturrechnung , Steuern , Versicherung usw .
Das Ganze ist aber jetzt rund 13 Jahre her , kann die Person nach 13 Jahren da noch Anzeige erstatten oder ist das verjährt ?
gruss
Toni