Liebe Experten,
wie könnten folgende theoretische Fälle eingeordnet werden?
1.Z.B. bei einem Mehrfamilienhaus wird über die Hauptwasseruhr ein Mehrverbrauch gegenüber den Wasseruhren der jeweiligen Wohnungen festgestellt. Dieser Mehrverbrauch wird über die Nebenkostenabrechnungen auf die einzelnen Mieter umgelegt. Die Nebenkostenabrechnung wäre verjährt. Nun wird festgestellt, dass die Umlage nach folgendem System erfolgte: Mieter1 5%, Mieter2 5%, Mieter3 5% und Mieter4 85%. Es kann nicht an der Anzahl der mehr vorhandenen Kinder liegen.
Rein rechnerisch wäre genau der Mehrverbrauch abgerechnet worden und die Mehrkosten wären gezielt nur einer Familie auf’s Auge gedrückt worden.
Ist sowas Abrechnungsbetrug? Wie könnte man vorgehen?
-
Z.B. Zehnfamilienhaus bestehend aus 9 Wohnungen und einem Gewerbebetrieb
Antenne wird bei allen 9 Familien mit jährlich 30 Euro in der Nebenkostenabrechnung bereits 10 Jahre lang berechnet. Tatsächlich sind aber kaum zusätzliche Kosten angefallen, d.h. der Vermieter steckt sich den Mehrertrag in die eigene Tasche.
Bisher wurden die Nebenkostenabrechnungen ohne Beanstandung bezahlt. Könnte man da nachträglich noch etwas machen?
-
Z.B. Grundsteueraufteilung bei Zehnfamilienhaus mit großem Grundstück. Auf dem Grundstück stehen noch viele Garagen, die an Personen oder Firmen vermietet sind, die nicht in dem Gebäude wohnen. Wäre es Rechtens die Grundsteuer nur auf die Mieter des Zehnfamilienhauses aufzuteilen oder müssten auch die Nurmieter von Garagen beteiligt werden?
Im Voraus vielen Dank für eure Meinungen.
Viele Grüße
Ralf
Liebe Experten,
wie könnten folgende theoretische Fälle eingeordnet werden?
1.Z.B. bei einem Mehrfamilienhaus wird über die Hauptwasseruhr
ein Mehrverbrauch gegenüber den Wasseruhren der jeweiligen
Wohnungen festgestellt. Dieser Mehrverbrauch wird über die
Nebenkostenabrechnungen auf die einzelnen Mieter umgelegt. Die
Nebenkostenabrechnung wäre verjährt. Nun wird festgestellt,
dass die Umlage nach folgendem System erfolgte: Mieter1 5%,
Mieter2 5%, Mieter3 5% und Mieter4 85%. Es kann nicht an der
Anzahl der mehr vorhandenen Kinder liegen.
Rein rechnerisch wäre genau der Mehrverbrauch abgerechnet
worden und die Mehrkosten wären gezielt nur einer Familie
auf’s Auge gedrückt worden.
Ist sowas Abrechnungsbetrug? Wie könnte man vorgehen?
Hier liegt wohl kein Abrechnungsbetrug vor. Abrechnungsbetrug setzt absichtliche falsche Abrechnung voraus. Der Verteilerschlüssel kann aber nicht unter vorsätzliche Handlung fallen, denn er wurde ja bislang so angewandt. Da jedoch ohnehin die Nebenkostenabrechnung verjährt ist, ist hier auch nichts mehr zu machen. Allenfalls würde ich den Verteilerschlüssel als grob unbillig ansehen, wenn nach Prozenten abgerechnet wird. Neben der gesetzlichen vorgeschriebene Verteilung nach Wohnfläche ( wenn keine Uhren vorhanden sind ) kann man ansonsten nur noch nach Personenzahl abrechnen.
- Z.B. Zehnfamilienhaus bestehend aus 9 Wohnungen und einem
Gewerbebetrieb
Antenne wird bei allen 9 Familien mit jährlich 30 Euro in der
Nebenkostenabrechnung bereits 10 Jahre lang berechnet.
Tatsächlich sind aber kaum zusätzliche Kosten angefallen, d.h.
der Vermieter steckt sich den Mehrertrag in die eigene Tasche.
Bisher wurden die Nebenkostenabrechnungen ohne Beanstandung
bezahlt. Könnte man da nachträglich noch etwas machen?
Dieses Verfahren ist erlaubt, denn der VM muss notfalls ja auch eine neue Antenne anschaffen. Er darf also durchaus umlegen.
- Z.B. Grundsteueraufteilung bei Zehnfamilienhaus mit großem
Grundstück. Auf dem Grundstück stehen noch viele Garagen, die
an Personen oder Firmen vermietet sind, die nicht in dem
Gebäude wohnen. Wäre es Rechtens die Grundsteuer nur auf die
Mieter des Zehnfamilienhauses aufzuteilen oder müssten auch
die Nurmieter von Garagen beteiligt werden?
Die Grundsteuer für die Garagen muss den Garagenmietern nicht berechnet werden. Jedoch müssen die Kosten der Gebäudehaftpflicht für die Garagen auf die Garagenmieten umgelegt werden.
Grüsse Günter
Hallo Günter,
vielen herzlichen Dank für deine Stellungnahme!
1.Z.B. bei einem Mehrfamilienhaus wird über die Hauptwasseruhr
ein Mehrverbrauch gegenüber den Wasseruhren der jeweiligen
Wohnungen festgestellt. Dieser Mehrverbrauch wird über die
Nebenkostenabrechnungen auf die einzelnen Mieter umgelegt. Die
Nebenkostenabrechnung wäre verjährt. Nun wird festgestellt,
dass die Umlage nach folgendem System erfolgte: Mieter1 5%,
Mieter2 5%, Mieter3 5% und Mieter4 85%. Es kann nicht an der
Anzahl der mehr vorhandenen Kinder liegen.
Rein rechnerisch wäre genau der Mehrverbrauch abgerechnet
worden und die Mehrkosten wären gezielt nur einer Familie
auf’s Auge gedrückt worden.
Ist sowas Abrechnungsbetrug? Wie könnte man vorgehen?
Hier liegt wohl kein Abrechnungsbetrug vor. Abrechnungsbetrug
setzt absichtliche falsche Abrechnung voraus. Der
Verteilerschlüssel kann aber nicht unter vorsätzliche Handlung
fallen, denn er wurde ja bislang so angewandt. Da jedoch
ohnehin die Nebenkostenabrechnung verjährt ist, ist hier auch
nichts mehr zu machen.
Die Abrechnung wäre wohl mit Sicherheit absichtlich so erfolgt, weil sie rein rechnerisch genau auf 100% des Mehrverbrauches kommt.Einer anderen Familie mit ansonsten gleichem Verbrauch, Wohnfläche und Quadratmetern wären nur 3kbm Mehrverbrauch, während der besagten Familie 30kbm in Rechnung gestellt worden wären.
Nach meinem Gerechtigkeitssinn wäre sowas Betrug, weil garantiert absichtlich.
Gibt es Urteile oder Gesetzestexte wo man da nachlesen kann?
Allenfalls würde ich den
Verteilerschlüssel als grob unbillig ansehen, wenn nach
Prozenten abgerechnet wird. Neben der gesetzlichen
vorgeschriebene Verteilung nach Wohnfläche ( wenn keine Uhren
vorhanden sind ) kann man ansonsten nur noch nach Personenzahl
abrechnen.
Verteilerschlüssel hatte es dafür bisher keinen gegeben, weil jede Familie eine eigene Wasseruhr hatte. Dies war ein einmaliger Vorgang, der nur auffiel, weil die Nachbarn im Nachhinein erzählt haben, dass sie sich über die 3kbm Mehrverbrauch, die nicht mit den Ständen ihrer Wasseruhr übereinstimmten, beschwert hätten. Die Familie mit den 30kbm hat garnicht nachgefragt sondern den ca. 20% höheren Verbrauch gegenüber vorherigen Jahren hingenommen. Alleine an Hand der Abrechnung konnte ein Mehrverbrauch nicht erkannt werden.
- Z.B. Zehnfamilienhaus bestehend aus 9 Wohnungen und einem
Gewerbebetrieb
Antenne wird bei allen 9 Familien mit jährlich 30 Euro in der
Nebenkostenabrechnung bereits 10 Jahre lang berechnet.
Tatsächlich sind aber kaum zusätzliche Kosten angefallen, d.h.
der Vermieter steckt sich den Mehrertrag in die eigene Tasche.
Bisher wurden die Nebenkostenabrechnungen ohne Beanstandung
bezahlt. Könnte man da nachträglich noch etwas machen?
Dieses Verfahren ist erlaubt, denn der VM muss notfalls ja
auch eine neue Antenne anschaffen. Er darf also durchaus
umlegen.
- Z.B. Grundsteueraufteilung bei Zehnfamilienhaus mit großem
Grundstück. Auf dem Grundstück stehen noch viele Garagen, die
an Personen oder Firmen vermietet sind, die nicht in dem
Gebäude wohnen. Wäre es Rechtens die Grundsteuer nur auf die
Mieter des Zehnfamilienhauses aufzuteilen oder müssten auch
die Nurmieter von Garagen beteiligt werden?
Die Grundsteuer für die Garagen muss den Garagenmietern nicht
berechnet werden.
Auch nicht, wenn einige Garagen gewerblich vermietet sind?
Jedoch müssen die Kosten der
Gebäudehaftpflicht für die Garagen auf die Garagenmieten
umgelegt werden.
Grüsse Günter
Nochmals vielen Dank!
Viele Grüße
Ralf
Hallo Günter,
- Z.B. Zehnfamilienhaus bestehend aus 9 Wohnungen und einem
Gewerbebetrieb
Antenne wird bei allen 9 Familien mit jährlich 30 Euro in der
Nebenkostenabrechnung bereits 10 Jahre lang berechnet.
Tatsächlich sind aber kaum zusätzliche Kosten angefallen, d.h.
der Vermieter steckt sich den Mehrertrag in die eigene Tasche.
Bisher wurden die Nebenkostenabrechnungen ohne Beanstandung
bezahlt. Könnte man da nachträglich noch etwas machen?
Dieses Verfahren ist erlaubt, denn der VM muss notfalls ja
auch eine neue Antenne anschaffen. Er darf also durchaus
umlegen.
vieleicht habe ich mich hier falsch ausgedrückt. Die Antennennutzung ist unter den Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt und wird über die Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 150 Euro, ohne Nennung eines bestimmten Betrages für Antennennutzung, mit gezahlt. Die Abrechnung der Antennennutzung erfolgt dann in der Nebenkostenabrechnung und wird ohne Belege mit einem Betrag in Höhe von 30 Euro angegeben.
Danke!
Ralf
Hallo Günter,
- Z.B. Zehnfamilienhaus bestehend aus 9 Wohnungen und einem
Gewerbebetrieb
Antenne wird bei allen 9 Familien mit jährlich 30 Euro in der
Nebenkostenabrechnung bereits 10 Jahre lang berechnet.
Tatsächlich sind aber kaum zusätzliche Kosten angefallen, d.h.
der Vermieter steckt sich den Mehrertrag in die eigene Tasche.
Bisher wurden die Nebenkostenabrechnungen ohne Beanstandung
bezahlt. Könnte man da nachträglich noch etwas machen?
Dieses Verfahren ist erlaubt, denn der VM muss notfalls ja
auch eine neue Antenne anschaffen. Er darf also durchaus
umlegen.
vieleicht habe ich mich hier falsch ausgedrückt. Die
Antennennutzung ist unter den Nebenkosten im Mietvertrag
aufgeführt und wird über die Nebenkostenvorauszahlung in Höhe
von 150 Euro, ohne Nennung eines bestimmten Betrages für
Antennennutzung, mit gezahlt. Die Abrechnung der
Antennennutzung erfolgt dann in der Nebenkostenabrechnung und
wird ohne Belege mit einem Betrag in Höhe von 30 Euro
angegeben.
Hallo Ralf,
sortieren wir mal, ich hoffe richtig. Die Betriebskostenvorauszahlung ist monatlich bei 150 €. In der Jahresabrechnung werden dann 30 € las Betriebskosten der Antennenanlage abgerechnet. Ich nehme mal an, dass es auch einen Verstärker gibt. Wenn also die Kosten der Antennenanlage vereinbart sind, darf der VM sowohl die Kosten für den Verstärker umlegen ( auch wenn diese durchaus minimal sind ). In der Vergangenheit habe Gerichte durchaus im Monat 5 DM anerkannt. Und zwar ohne Nachweis.
Ich bin deshalb auf den Hinweis eingegangen, weil von Dir die Feststellung kommt, die sicherlich richtig ist, dass der VM Gewinne möglicherweise erwirtschaftet. Der VM muss aber eines Tages auch eine neue Antenne anbringen. Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, wenn er eine entsprechende Summe auch als Abschreibung berücksichtigt.
Grüsse Günter
Hallo Ralf,
1.Z.B. bei einem Mehrfamilienhaus wird über die Hauptwasseruhr
ein Mehrverbrauch gegenüber den Wasseruhren der jeweiligen
Wohnungen festgestellt. Dieser Mehrverbrauch wird über die
Nebenkostenabrechnungen auf die einzelnen Mieter umgelegt. Die
Nebenkostenabrechnung wäre verjährt. Nun wird festgestellt,
dass die Umlage nach folgendem System erfolgte: Mieter1 5%,
Mieter2 5%, Mieter3 5% und Mieter4 85%. Es kann nicht an der
Anzahl der mehr vorhandenen Kinder liegen.
Rein rechnerisch wäre genau der Mehrverbrauch abgerechnet
worden und die Mehrkosten wären gezielt nur einer Familie
auf’s Auge gedrückt worden.
Ist sowas Abrechnungsbetrug? Wie könnte man vorgehen?
Hier liegt wohl kein Abrechnungsbetrug vor. Abrechnungsbetrug
setzt absichtliche falsche Abrechnung voraus. Der
Verteilerschlüssel kann aber nicht unter vorsätzliche Handlung
fallen, denn er wurde ja bislang so angewandt. Da jedoch
ohnehin die Nebenkostenabrechnung verjährt ist, ist hier auch
nichts mehr zu machen.
Die Abrechnung wäre wohl mit Sicherheit absichtlich so
erfolgt, weil sie rein rechnerisch genau auf 100% des
Mehrverbrauches kommt.Einer anderen Familie mit ansonsten
gleichem Verbrauch, Wohnfläche und Quadratmetern wären nur
3kbm Mehrverbrauch, während der besagten Familie 30kbm in
Rechnung gestellt worden wären.
Nach meinem Gerechtigkeitssinn wäre sowas Betrug, weil
garantiert absichtlich.
Gibt es Urteile oder Gesetzestexte wo man da nachlesen kann?
das Problem ist nicht, was Du vermutest, sondern dass Du kaum beweisen kannst, dass mit Absicht eine falsche Abrechnung vorgelegt wurde. Es muss Vorsatz vorliegen.
Allenfalls würde ich den
Verteilerschlüssel als grob unbillig ansehen, wenn nach
Prozenten abgerechnet wird. Neben der gesetzlichen
vorgeschriebene Verteilung nach Wohnfläche ( wenn keine Uhren
vorhanden sind ) kann man ansonsten nur noch nach Personenzahl
abrechnen.
Verteilerschlüssel hatte es dafür bisher keinen gegeben, weil
jede Familie eine eigene Wasseruhr hatte. Dies war ein
einmaliger Vorgang, der nur auffiel, weil die Nachbarn im
Nachhinein erzählt haben, dass sie sich über die 3kbm
Mehrverbrauch, die nicht mit den Ständen ihrer Wasseruhr
übereinstimmten, beschwert hätten. Die Familie mit den 30kbm
hat garnicht nachgefragt sondern den ca. 20% höheren Verbrauch
gegenüber vorherigen Jahren hingenommen. Alleine an Hand der
Abrechnung konnte ein Mehrverbrauch nicht erkannt werden.
Es gibt eine Wasserabrechnung. Sie enthält die Anzahl der verbrauchten Wassermenge nach Kubikmeter. Diese Wasserrechnung ist dann auch Bestandteil der Jahresabrechnung unter Verwendung des Gesamtverbrauches und der Aufteilung auf die einzelnen Wasseruhren bzw. Wohnungen. Die Gesamtsumme aller Wohnungen kann und darf natürlich nicht höher sein als die Wasserabrechnung, wenn diese als Grundlage dient.
Es ist aber auch erlaubt, wenn der Kubikmeterpreis stimmt, die aus den Überschneidungen sich oft ergebenden Differenzen abzurechnen. Dann werden - unabhängig von der Hauptablesung - die einzelnen Zähler getrennt abgelesen und abgerechnet. Hier ist dann aber der Gesamtverbrauch nicht mit der Wasserrechnung der Wasserwerke identisch, aber der Kubikmeterpreis muss dem Preis auf der Rechnung entsprechen.
- Z.B. Zehnfamilienhaus bestehend aus 9 Wohnungen und einem
Gewerbebetrieb
Antenne wird bei allen 9 Familien mit jährlich 30 Euro in der
Nebenkostenabrechnung bereits 10 Jahre lang berechnet.
Tatsächlich sind aber kaum zusätzliche Kosten angefallen, d.h.
der Vermieter steckt sich den Mehrertrag in die eigene Tasche.
Bisher wurden die Nebenkostenabrechnungen ohne Beanstandung
bezahlt. Könnte man da nachträglich noch etwas machen?
Dieses Verfahren ist erlaubt, denn der VM muss notfalls ja
auch eine neue Antenne anschaffen. Er darf also durchaus
umlegen.
- Z.B. Grundsteueraufteilung bei Zehnfamilienhaus mit großem
Grundstück. Auf dem Grundstück stehen noch viele Garagen, die
an Personen oder Firmen vermietet sind, die nicht in dem
Gebäude wohnen. Wäre es Rechtens die Grundsteuer nur auf die
Mieter des Zehnfamilienhauses aufzuteilen oder müssten auch
die Nurmieter von Garagen beteiligt werden?
Die Grundsteuer für die Garagen muss den Garagenmietern nicht
berechnet werden.
Auch nicht, wenn einige Garagen gewerblich vermietet sind?
Nach der Rechtssprechung und der Betriebskostenveroirdnung ist die Grundsteuer auf die Wohnfläche zu berechnen im Einzelfall auf die Wohneinheit.
Grüsse Günter
Jedoch müssen die Kosten der
Gebäudehaftpflicht für die Garagen auf die Garagenmieten
umgelegt werden.
Grüsse Günter
Nochmals vielen Dank!
Viele Grüße
Ralf