Hallo,
legen wir folgende Situation zu Grunde:
eine Krankenkasse stellt auf Ihrer Homepage die Einsicht in Abrechnungsdaten ihrer Versicherten zur Verfügung, die über die Versichertenkarte abgerechnet wurden (Patientenquittung).
Ein Patient registriert sich daher auf der Webseite und lässt sich die Daten anzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Daten des aktuellen Kalenderjahres und der zwei zurückliegenden Jahre angezeigt werden können. Zudem können die angezeigten Daten ausgedruckt werden.
Ein Patient möchte die Daten möglichst auch nach dem Zeitraum in dem sie angezeigt werden können zur Verfügung haben, möglichst ohne dass ein rechtlicher Beweischarakter der Daten hinsichtlich der Abrechnungen und der angegebenen Diagnosen verloren geht.
Ich frage mich daher ob dies alleine durch das Ausdrucken gewährleistet ist oder müssen die Daten in einer anderen Form vorliegen?
Die Versichertenkarte des Versicherten wird zum Jahreswechsel ungültig.
Was meint Ihr dazu?
Danke im Voraus!