Hallo,
mir wurde geraten, meine Frage hier zu posten, da es ja um die Krankenversicherung geht.
Ein niedergelassener Kassenarzt (HNO) rät einem Patienten zu einer
Therapie. Diese Therapie ist eine Leistung der Krankenkassen (wurde
vor Jahren sogar noch stationär durchgeführt/Infusionstherapie bei
Tinnitus). Zu meiner Überraschung wollte der Arzt diese Therapie privat mit mir abrechnen (geht um meinen Sohn, 14, Kostenrahmen ca. 2000 EUR - lt. Arzt). Ich könne mir das Geld ja von der KK wiederholen.
Ich verweigerte dies und telefonierte mit der KK. Diese bestätigte
die Kassenleistung und riet, den Arzt zu wechseln. Ein Anruf bei
einem weiteren niedergelassenen Arzt brachte das Ergebnis, dieser
würde pro Infusionstermin eine Zuzahlung von 15 EUR erheben
(insgesamt also ca. 150 EUR)…
Als Krankenschwester ist mir die politische und
betriebswirtschaftliche Problematik der Ärzte durchaus klar.
Als Mutter werde ich zunächst diese 15 EUR zahlen, denn es muss
schnell gehen bei akutem Tinnitus (ja, mir ist auch klar, dass diese
Therapie nicht zwingend erfolgsversprechend ist)
Als „Bürgerin“ habe ich ein politisches Problem, und hier setzt
letzlich meine Frage an:
Steht es einem niedergelassenen kassenärztlichem Vertragsarzt grundsätzlich frei, bei Kassenleistungen den Patienten privat in Vorleistung treten zu lassen?
Steht es ihm - lt. KK-Vertrag - frei, auf Kassenleistungen private
Zuzahlungen zu nehmen?
Herzlichen Dank für eine sachliche Antwort von Profis,
Christine Reimann
Hallo,
ja, seit dem 01.04.2007 ist das möglich.
Der Patient kann gegenüber dem Arzt erklären dass er das
Kostenerstattungsverfahren gegenüber seiner Krankenkasse für diese
Behandlung wählt. Dies geschieht vor Behandlungsbeginn in schriftlicher Form. In dieser Erklärung steht aber auch drinnen, dass der Arzt darüber
aufgeklärt hat, dass die Kassenleistung keinesfalls 100% des
Rechnungsbetrages ausmachen wird und das die Kasse Leistungen innerhalb der Behandlung, die keine Kassenleistung darstellen, auch nicht bezuschussen wird.
Für die Ärzte bedeutet diese Möglichkeit weniger Aufwand im Abrechnungsverfahren mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, sind diese
„Privatleistungen“ nicht an irgendwelche Budgets gebunden.
Grundsätzlich ist von solchen Erklärungen seitens der Patienten abzuraten, es sei denn man hat eine Zusatzversicherung oder ist
beihilfeberechtigt oder man kann es sich sonst finanziell erlauben.
Gruß
Czauderna
Hallo Herr Czauderma,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe befürchtet, dass ich in ein Wespennest steche und Fragen weitere Fragen aufwerfen:smile:
Der Patient kann gegenüber dem Arzt erklären dass er das
Kostenerstattungsverfahren gegenüber seiner Krankenkasse für
diese Behandlung wählt. Dies geschieht vor Behandlungsbeginn in
schriftlicher Form.
Mögen Sie sich hier etwas deutlicher ausdrücken? Was heißt „er KANN erklären, dass er das Kostenerstattungsverfahren WÄHLT“? KANN er WÄHLEN - oder MUSS er dieses Verfahren nehmen?
…und das die Kasse Leistungen innerhalb der Behandlung, die KEINE Kassenleistung darstellen,auch nicht bezuschussen wird.
Ich habe mir erlaubt das Wort „KEINE“ mal zu betonen. Meine Fragen zielten auf eine Behandlung ab, die eine Kassenleistung IST - und zwar OHNE PiPaPo! Ist die Forderung nach privater Zuzahlung hier rechtens?
Nicht bös sein, weil ich so genau bin - aber ich fühle mich ziemlich hilflos und verar…t.
Hallo,
der Patient kann - er muss nicht !!!
Die Erklärung dafür sind genormt, d.h. sie haben alle den gleichen
Wortlaut.
Wenn ein Arzt einen Patienten drängt, für eine reine Kassenleistung
das Kostenerstattungsverfahren zu wählen dann ist das meiner Meinung
nach ein Grund seitens der Kasse über die Kassenärztliche Vereinigung
gegen diesen Arzt vorzugehen. Ich halte ein solches „Drängen“ für Nötigung. In meiner Praxis hatte ich bisher zwei solcher Fälle.
In beiden Fällen hat der Arzt die Leistung dann doch als Kassenleistung abgerechnet nachdem wir uns vor der Unterschrift eingeschaltet hatten.
Ausschlaggebend ist aber (rein rechtlich gesehen) die Unterschrift des
Patienten unter der Erklärung - ist dies geschehen so ist das letztendlich eine Willenserklärung seitens des Patienten.
Gruß
Czauderna