Abrechnungsfrage HKP - Versicherungsschutz beendet

Hallöchen ihr Lieben,

ich habe mal wieder bezüglich einer Abrechnung eine Frage - die ist aber ziemlich kompliziert …=(

Wir haben bei einem Patienten einen Heil- und Kostenplan ordnungsgemäß abgerechnet. Nun hat uns die Krankenkasse angeschrieben dass sein Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt also bei unserem Eingliederungsdatum nicht mehr bestand… Der Patient hat Deutschland verlassen… Die Krankenkasse will uns den den Festzuschuss somit nicht zahlen - wie können wir uns in diesem Fall verhalten? Hat da jemand vielleicht eine Ahnung?

Vielen Dank für die Hilfe und Mühe!!

Gruß Hanna

Hi,

wenn Patient unauffindbar ist, dann bleibt ihr leider auf dem Eigenanteil sitzen.

Da der Patient zum Eingliederungsdatum in der Tat noch bei der Kasse versichert sein muss.

Gruß

Hallo,

danke für die rasche Antwort… Hmmmmmm… Naja seine Rechnung hat er zumindest schon bezahlt aber mein Chef bekommt halt den Festzuschuss nicht… hmm… Naja kann man wohl nix machen…

Vielen Dank für die Antwort=))

Servus Hanna,

ich bin nicht sicher, ob lucia Recht hat. Meiner Erinnerung nach muss die KK einen - nach Genehmigung des HKPl - begonnenen Fall auch dann bezuschussen, wenn zur Zeit der Eingliederung kein Vertragsverhältnis mehr bestand. Das ist IMO ein Fall für eine Nachfrage bei der KZV. Dafür zahlt man ja die Verwaltungskosten der KZV’en als Zahnarzt mit.

Gruß

Kai Müller

Hallo Kai,

vielen Dank für Deine Antwort - Du hast Recht! Wir hatten seitens der KZV auch falsche Informationen gehabt… Anscheinend hat mein Chef eine erwischt die es richtig wusste!

Danke nochmal

Gruß Hanna