Hallo Experten.
Ich bin zum 15.04.2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Jetzt habe ich vom ehemaligen Vermieter eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 bekommen.
Da der Vermieter eine Abrechnungsfrist von 12 Monaten ab Ende des Abrechnungszeitraumes einhalten muss stellt sich mir die Frage:
Gilt als Stichtag (Ende des Abrechnungszeitraumes) der 31.12.2010 oder der 15.04.2010 und ist die Abrechnung somit verjährt?
Auf der Betriebskostenabrechnung steht:
Abrechnungszeitraum: 01.01.2010 - 31.12.2010
Ihr Abrechnungszeitraum: 01.01.2010 - 15.04.2010
Im Mietvertrag war ich und meine damalige Partnerin als Mieter eingetragen.
Bei Übergabe der Wohnung wurde vom Vermieter bzw. durch die beauftragte Hausverwaltung eine Zwischenablesung der Wasseruhren und der Heizung vorgenommen. Diese abgelesenen Werte wurden in der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt.
Es wurden alle Nebenkosten des gesamten Jahres zeitlich aufgeteilt.
Meine Fragen dazu:
- Muss ich diese Abrechnung anerkennen?
- Muss ich nach Auszug anfallende Kosten anteilig übernehmen oder darf der Vermieter nur die wärend des Mietverhältnisses entstandenen Kosten anrechnen?
- Darf der Vermieter die gesamte Nachzahlung von mir verlangen, obwohl er die aktuelle Anschrift beider ehemaliger Mieter hat?
1.) Das Ende des Abrechnungszeitraums 31.12.2010 ist für die Abrechnugsfrist maßgeblich
2.) Wrde nach sog. Gradtagszahlen (was das ist - siehe Google) und nicht nach dem Ergebnis der Zwischenablesung abgerechnet, kann man sich aus rechnen, was günstiger ist. Die Abrechnung nach Gradtagszahlen berechtigt zu einem Abzug von 15% der anteiligen Heizkosten (=Grundkosten+Verbrauchskosten); § 12 Abs. 1 Heizkostenverordnung (die Verordnung findet man im Internet). Der Abzug von 15% gilt auch für die Warmwasserkosten, wenn die Zwischenablesung nicht berücksichtigt wurde.
3.) Da mehrere Mieter eine Wohnung Gesamtschuldner sind, kann sich der Vermieter einen der Mieter heraussuchen und von ihm den Gesamtbetrag verlangen. Diue Mieter können dan untereinander einen Ausgleich verlangen.
Die Betreibskostenabrechnung wird immer für eine Jahr gemacht, bei Ihnen Kalenderjahr. Zahlen müssen Sie nur anteilig bis zum 15.04.2010.Verjährt nein.Stichtag 31.12.2010.Die Werte sollten berücksichtigt sein. Bei der Heizung kann man auch nach Gradtagszahlen abrechnen, Verbrauch nicht z.B. Wasser.Bei der Nachzahlung hält man sich als Vermieter an den Zahlungskräftigen. Ansonsten kurzfristig Widerspruch einlegen.
LG
zu 1:. ja, es gilt der Stichtag 31.12.2010 und nicht das Datum Ihres Auszugs
zu 2: ist eine Zwischenablesung erfolgt, sollte diese auch Berücksichtigung finden, es sei denn es wurde vertraglich etwas gegenteiliges vereinbart
zu 3: ja, der Vermieter kann sich einen Vertragspartner aussuchen, Sie müssen die Kostenaufteilung dann im Innenverhältnis klären
alle 3 frage sind zu bejahen
Warum macht dann die Hausverwaltung eine Zwischenablesung von Wasser und Heizung wenn diese Werte nicht berücksichtigt werden müssen? Der Nachmieter kann somit auf meine Kosten für den Rest des Jahres so viel duschen und heizen wie er will.
Kann das wirklich sein?
Nein, die Ablesewerte müssen natürlich in der Abrechnung berücksichtigt werden, aber Basis ist trotzdem die Endabrechnung von Wasser und Gas die den gesamten Abrechnungszeitraum betrifft. Wird Ihre Wasser- und Heizkostenabrechnung denn nicht von einem Wärmemessdienst erstellt?
Hallo, nachfolgend die Antworten:
Meine Fragen dazu:
- Muss ich diese Abrechnung anerkennen? Vom Zeitraum her ist alles ok. Allerdings muss der Vermieter die Zwischenablesung berücksichtigen.
- Muss ich nach Auszug anfallende Kosten anteilig übernehmen
oder darf der Vermieter nur die wärend des Mietverhältnisses
entstandenen Kosten anrechnen?
Nein, alle Kosten für 2010 werden abgerechnet; für Euch nur 01.01.-15.04.2010…ist völlig korrekt, wie der Vermieter abgerechnet hat.
- Darf der Vermieter die gesamte Nachzahlung von mir
verlangen, obwohl er die aktuelle Anschrift beider ehemaliger Mieter hat?
Im Grunde genommen ist es dem Vermieter egal von wem er sein Geld bekommt. Wenn einer nicht zahlt, muss der andere alles zahlen.