Hallo!
Ich möchte folgenden Fall schildern und Euch um Eure Meinung dazu fragen:
Ende letzten Jahres war ich das erste Mal bei meinem neuen Zahnarzt. Es wurde Karies behandelt und unter anderem „mehrlagige Füllungen“ gemacht.
Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass mein Zahnarzt dachte, ich wäre Privatpatient gewesen, obwohl ich bei der Aufnahme meiner Daten klare Angaben gemacht habe. Ich musste noch ein weiteres Mal zu ihm, um die Karte ein zweites Mal vorzulegen. Trotzdem kam einige Tage später eine Mahnung der Abrechnugsstelle (ZaG), die wohl noch nichts von der zu ändernden Rechnung wussten. Außerdem hat sich herausgestellt, dass ein Teil der Kosten (137,67 EUR) nicht von der Kasse übernommen werden. Daraufhin meldete ich mich bei meinem Zahnarzt.
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Sehr geehrter Herr Dr.XXXXXXXX,
ich bin etwas unzufrieden, was die Abrechnung meines Zahnarztbesuches angeht.
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Am 04.02.2009 erhielt ich eine Mahnung mit Androhung von kostenpflichtigen Betreibungsmassnahmen über einen Betrag von 350,74 EUR von der ZA. Dabei war ich doch extra nochmal bei Ihnen in der Praxis und habe die Krankenkassenkarte noch ein zweites Mal vorgelegt, damit die von Ihnen fälschliche vorgenommene Abrechnung als Privatpatient rückgängig gemacht werden und die Rechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden konnte. Bitte klären Sie dies mit der ZA ab!
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Den nicht kassenpflichtigen Teil der Rechnung habe ich bei meiner Zusatzversicherung (Barmenia) eingereicht. Ich erhielt jedoch die Antwort, dass zwar Aufwendungen für Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Kronen, Implantate) und für Inlays ersetzt werden, Kosten für Mehrschicht- bzw. Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen dagegen nicht. Ich frage mich, ob diese spezielle Behandlungsmethode gewählt wurde, weil fälschlicherweise eine Abrechnung über eine private Krankenkasse vermutet wurde. Zumindest wurde ich nicht über die Notwendigkeit dieser speziellen Behandlungstechnik und die entstehenden Kosten von 137,67 EUR, die nun wohl von mir zu tragen sind, informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Riede
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Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:
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Guten Tag Herr Riede,
ich bitte meine Verspätung zu entschuldigen.
Die Klärung mit der ZaG wird in den nächsten Tagen erfolgen. Ihre Rechnung wird storniert und Sie bekommen eine neue Rechnung über Ihren Eigenanteil zur Füllungstherapie. Dies verursacht bei uns wieder zusätzliche Kosten, die wir tragen werden.
Diese Füllungstherapie ist allgemein bei Privatpatienten üblich und braucht nicht vor Therapie abgesprochen werden, da es sich hier um analoge Postionen( § 6 GOZ 88) handelt. Bei Kassenpatienten wird in der Regel eine Mehrkostenvereinbarung vorher getroffen, was bei Ihnen nicht aufgrund der Missverständnisse nicht möglich war. Eine Kostenerstattung durch ihre private Versicherung kann ich Ihnen nicht gewährleisten. Manche übernehmen die Kosten, je nach Versicherungsvertrag. Im Allgemeinen tragen Kassenpatienten diesen Aufwand selber. Sie werden in Mainz auch keinen Zahnarzt finden, der Ihnen diese aufwendige Füllungen ohne Mehrkosten erbringt.
Ich hoffe, Ihre Fragen geklärt zu haben und bitte um baldige Anweisung der Mehrkosten auf das Konto der ZaG.
Mit freundlichem Grüßen
Dr.XXXXXX.
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Ich finde, eine Formulierung „Wir entschuldigen uns für das Missverständnis und die dadurch nicht erfolgte Kostenaufklärung sowie die weiteren Unanehmlichkeiten.“ wäre angebracht gewesen. Stattdessen hört es sich so an, als hätte ich einen Fehler gemacht und sie würden in kulanter Weise die Kosten für das Stornieren und Neuschreiben der Rechnung übernehmen.
Was denkt ihr?
Herzliche Grüße
Peter