Abrechnungsproblem mit Zahnarzt

Hallo!

Ich möchte folgenden Fall schildern und Euch um Eure Meinung dazu fragen:

Ende letzten Jahres war ich das erste Mal bei meinem neuen Zahnarzt. Es wurde Karies behandelt und unter anderem „mehrlagige Füllungen“ gemacht.

Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass mein Zahnarzt dachte, ich wäre Privatpatient gewesen, obwohl ich bei der Aufnahme meiner Daten klare Angaben gemacht habe. Ich musste noch ein weiteres Mal zu ihm, um die Karte ein zweites Mal vorzulegen. Trotzdem kam einige Tage später eine Mahnung der Abrechnugsstelle (ZaG), die wohl noch nichts von der zu ändernden Rechnung wussten. Außerdem hat sich herausgestellt, dass ein Teil der Kosten (137,67 EUR) nicht von der Kasse übernommen werden. Daraufhin meldete ich mich bei meinem Zahnarzt.

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Sehr geehrter Herr Dr.XXXXXXXX,

ich bin etwas unzufrieden, was die Abrechnung meines Zahnarztbesuches angeht.

  1. Am 04.02.2009 erhielt ich eine Mahnung mit Androhung von kostenpflichtigen Betreibungsmassnahmen über einen Betrag von 350,74 EUR von der ZA. Dabei war ich doch extra nochmal bei Ihnen in der Praxis und habe die Krankenkassenkarte noch ein zweites Mal vorgelegt, damit die von Ihnen fälschliche vorgenommene Abrechnung als Privatpatient rückgängig gemacht werden und die Rechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden konnte. Bitte klären Sie dies mit der ZA ab!

  2. Den nicht kassenpflichtigen Teil der Rechnung habe ich bei meiner Zusatzversicherung (Barmenia) eingereicht. Ich erhielt jedoch die Antwort, dass zwar Aufwendungen für Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Kronen, Implantate) und für Inlays ersetzt werden, Kosten für Mehrschicht- bzw. Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen dagegen nicht. Ich frage mich, ob diese spezielle Behandlungsmethode gewählt wurde, weil fälschlicherweise eine Abrechnung über eine private Krankenkasse vermutet wurde. Zumindest wurde ich nicht über die Notwendigkeit dieser speziellen Behandlungstechnik und die entstehenden Kosten von 137,67 EUR, die nun wohl von mir zu tragen sind, informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Riede

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Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:

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Guten Tag Herr Riede,

ich bitte meine Verspätung zu entschuldigen.

Die Klärung mit der ZaG wird in den nächsten Tagen erfolgen. Ihre Rechnung wird storniert und Sie bekommen eine neue Rechnung über Ihren Eigenanteil zur Füllungstherapie. Dies verursacht bei uns wieder zusätzliche Kosten, die wir tragen werden.

Diese Füllungstherapie ist allgemein bei Privatpatienten üblich und braucht nicht vor Therapie abgesprochen werden, da es sich hier um analoge Postionen( § 6 GOZ 88) handelt. Bei Kassenpatienten wird in der Regel eine Mehrkostenvereinbarung vorher getroffen, was bei Ihnen nicht aufgrund der Missverständnisse nicht möglich war. Eine Kostenerstattung durch ihre private Versicherung kann ich Ihnen nicht gewährleisten. Manche übernehmen die Kosten, je nach Versicherungsvertrag. Im Allgemeinen tragen Kassenpatienten diesen Aufwand selber. Sie werden in Mainz auch keinen Zahnarzt finden, der Ihnen diese aufwendige Füllungen ohne Mehrkosten erbringt.

Ich hoffe, Ihre Fragen geklärt zu haben und bitte um baldige Anweisung der Mehrkosten auf das Konto der ZaG.

Mit freundlichem Grüßen

Dr.XXXXXX.

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Ich finde, eine Formulierung „Wir entschuldigen uns für das Missverständnis und die dadurch nicht erfolgte Kostenaufklärung sowie die weiteren Unanehmlichkeiten.“ wäre angebracht gewesen. Stattdessen hört es sich so an, als hätte ich einen Fehler gemacht und sie würden in kulanter Weise die Kosten für das Stornieren und Neuschreiben der Rechnung übernehmen.

Was denkt ihr?

Herzliche Grüße

Peter

Was denkt ihr?

Servus Peter,

so wie Du es hier schilderst, ist Deine Anfrage ein klarer Fall für die ‚Rechtsabteilung‘ von w-w-w. Wenn Du Dich als gesetzlich Versicherter ausgewiesen hat (Vorlage der Chipkarte) hast Du für allgemeine Untersuchungsmaßnahmen und für ‚konservierend/chirurgische‘ Maßnahmen einen ‚Sachleistungsanspruch‘. Wenn Dein neuer Zahnarzt ihn nicht erfüllen will, muß er seine Kassenzulassung zurückgeben und darf Deine Chipkarte nicht entgegennehmen.

Es trifft zu, daß gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf Privatleistungen haben. Wo die Sachleistung aufhört-, und die Privatleistung beginnt, mußt Du nicht vorher wissen, sondern der Zahnarzt kann Dir die Privatleistung VORHER anbieten und Du kannst entscheiden, ob Du das Angebot annimmst. Als Vertragszahnarzt darf er sich nicht weigern, für Dich Sachleistungen zu erbringen (also z.B. Amalgamfüllungen, statt ‚geschichteter‘ Kunststofffüllungen), sonst riskiert er seine Zulassung. Wenn er mit den ‚lausigen‘ Kassenpatienten nichts zu tun haben will, muß er das ‚alle Kassen‘ von seinem Praxisschild streichen, und Dir Deine Chipkarte mit einem bedauernden Lächeln zurückreichen. So einfach ist das. Er kann Dir ja dann mal bei einem Spaziergang durch die Stadt all die Praxisschilder zeigen, wo das ‚alle Kassen‘ nicht drauf steht.
Ansonsten gilt die Umkehrung der alten Regel: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Gruß

Kai

Hallo,
wollte nur noch kurz hinzufügen, dass eine „Kunstofffüllung“ je nach Praxis für Kassenpatienten zwischen 0 € und 120 € selbstbeteiligung pro Fläche kosten kann, je nach Materialien und der Technik die er anwendet. Aber das muss der Zahnarzt vor der Behandlung mit dem Patienten absprechen und ihn darauf hinweisen.
Gruss

Falls sie damals nicht aufgeklärt worden sind und auch nichts unterschrieben haben, würde ich sagen, dass der Zahnarzt die Rechnung fallen lassen muss. Da er ihnen als Kassenpatient immer die Option freihalten muss eine Behandlung durchzuführen, die von der Kasse komplett übernommen wird. Und ein kostenvoranschlag darf auch nur maximal 10% vom ursprünglichen Wert abweichen.

Hallo Peter,

rein rechtlich bist Du dann nicht in der Zahlungspflicht, wenn Du Dich bei Behandlungsbeginn als Kassenpatient ausgewiesen hast, z. B. durch das Einlesen Deiner Chipkarte. Wenn Du Deine Chipkarte nicht dabei hattest, Du Dich trotzdem als Kassenpatient erklärt hast und Du die Chipkarte innerhalb von 14 Tagen nachgereicht hast (diese Frist gilt zumindest im Kammerbereich Nordrhein) bist Du nicht zahlungspflichtig.
Der Zahnarzt hätte mit Dir eine schriftliche Vereinbarung über mehrkostenpflichtige Maßnahmen treffen müssen, die von Dir zu unterschreiben gewesen wäre und zwar vor Beginn der Behandlung.

Da Dein Zahnarzt Dich als Kassenpatient akzeptiert hat (in Deinem von Dir zitiertem Schreiben) versucht er jetzt nur (ohne Aussicht auf Erfolg) seine Rechnung durchzusetzen.

Für Dich stellt sich eigentlich nur die Frage, ob Du die Rechnung ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs bezahlen willst, denn es handelt sich in diesem Fall ja offensichtlich um ein Versehen der Praxis (die Füllungen hast Du ja tatsächlich bekommen), oder ob Du dies nicht willst. Eine rechtliche Zahlungspflicht besteht für Dich eindeutig nicht.

Gruß
Gero

Hallo!

Danke für die Antworten!

Ich werde die Rechnung bezahlen, dem Zahnarzt aber mitteilen:

  • dass die falsche Abwicklung sein Fehler war (ich hatte die Krankenkassenkarte vorgelegt!)
  • dass ich aufgrund der nicht stattgefundenen Mehrkostenvereinbarung rechtlich noch nicht mal verpflichtet gewesen wäre, die Rechnung zu bezahlen,
  • dass ich enttäuscht war, in seiner E-Mail anstelle einer Entschuldigung latente Vorwürfe zu finden, dass ich ein unbequemer Patient sei („Dies verursacht bei uns wieder zusätzliche Kosten, die wir tragen werden.“ - Natürlich muss er die Kosten für eine neue Rechnung zahlen, wenn er zunächst falsch abrechnet.) und überzogene Vorstellungen mitbringe („Sie werden in Mainz auch keinen Zahnarzt finden, der Ihnen diese aufwendige Füllungen ohne Mehrkosten erbringt.“ / Darum ging es ja gar nicht. Es ging nur darum, dass ich nicht vorab über die Kosten informiert wurde.)
  • und dass ich aus diesen Gründen es vorziehen werde, den Zahnarzt zu wechseln.

Grüße

Peter Riede

Aus Versehen findet sich in meinem ersten Posting der Name des Zahnarztes. Das war ein Versehen und nicht beabsichtigt. Ich habe schon bei werweisswas.de die Löschung des Artikelbaums beantragt, was hoffentlich bald erfolgt.

Solange der Artikel hier noch online ist, fairerweise die Antwort des Zahnarztes:

Tatsache ist, dass Sie am 25.11.08 vor der Behandlung einen Anamnesebogen
ausgefüllt haben, aus dem hervorgeht,
dass Sie sowohl pflichtversichert als auch privat versichert sind. Sie haben
weder unaufgefordert Ihre Versichertenkarte
vorgelegt, noch die Praxisgebühr bezahlt oder eindeutig zu verstehen
gegeben, dass Sie in der GKV versichert sind.

Mit 34 Jahren waren Sie sicher nicht das erste Mal beim Zahnarzt. Diese
Vorgehensweise müßten Sie eigentlich kennen oder
Sie sind etwas weltfremd. Im letzten Satz vor Ihrer Unterschrift wurde Sie
auch ganz eindeutig aufgefordert Ihre
Versichertenkarte binnen 14 Tage unaufgefordert vorzulegen, ansonsten
erhalten Sie eine GOZ-Rechnung. Sie haben dies durch Ihre Unterschrift
nachweislich bestätigt.
Sie waren dann am 28.11.08 und 03.12.08 wiederum zur Behandlung in der
Praxis und haben immer noch nicht Ihre Karte
vorgelegt.

Erst im Jan 2009 konnten wir die Situation klären. Es wäre mein Recht
gewesen, von meiner Rechnungsstellung nicht abzugehen, zumal die
Quartalsberechnung schon längst bei der Kammer erfolgt ist.

Ich bin Ihnen entgehen gekommen und habe nach einem ausführlichen Gespräch
an der Rezeption eine Lösung mit Ihnen besprochen,
der Sie unter Zeugen zugestimmt haben.

Hierbei haben wir auch die Mehrkostenzustimmung von Ihnen bekommen - auch
wenn Sie nicht aufgeklärt werden konnten.

Es wundert mich, dass Sie jetzt wieder von fehlender Aufklärung sprechen.
Zum Zeitpunkt der Behandlung waren Sie eindeutig Privatpatient
und brauchten keine Aufklärung über Mehrkostenvereinbarung.

Eine weitere Entschuldigung meinerseits werden Sie nicht bekommen, da Sie
nachweislich ( siehe Anamnesebogen) als Privatpatient sich
vorgestellt haben und mich jetzt noch obendrein im Internet „wer-weiss-was“
defamieren und falsche Angaben machen. Eine Forderung zur
Klarstellung behalte ich mir noch offen. Das ist ganz einfach rufschädigend
für meine Praxis, wo es mit der Aufklärung immer sehr genau
genommen wird. Ich werde es noch rechtlich prüfen lassen.

Das Sie einen neuen Zahnarzt vorziehen, kann ich verstehen. Meinerseits
würden Sie auf Grund mangelden Vertrauens auch nur noch eine
Schmerzbeseitigung erhalten können. Denken Sie dran, Ihren neuen Behandler
zu informieren, dass Sie geröngt wurden und nicht die Krankenkasse
erneut unnötig belastet wird und Sie neu geröngt werden müßten. Die Bilder
kann der Behandler selbstverständlich schriftlich gegen Nachweis
bei uns anfordern und bekommt sie sofort zur Verfügung gestellt.

Für Ihre Anweisung der Mehrkosten bedanken wir uns, wir werden mit der ZA
dies klären und betrachten die Behandlung als erledigt.

Ich stelle Ihnen anheim, den vollständigen Inhalt dieses Schreibens ins
Internet zu stellen. Weitere mögliche rufschädigende Darstellungen
werde ich gerichtlich angehen.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. XXXXXX

Abrechnungsproblem mit Zahnarzt
Der Name des Zahnarztes wurde mittlerweile unkenntlich gemacht.

Ich habe mich beim Zahnarzt entschuldigt, dass der Name zwischenzeitlich zu sehen war.

Zu seiner Antwort habe ich noch folgendes hinzuzufügen:

Ich bin sicher, dass ich

  1. bei der Anmeldung mein Krankenversicherungskärtchen vorgezeigt habe und

  2. bei der Ausfüllung des Anamnesebogens folgendes angekreuzt habe:
    [x] gesetzlich versichert
    [x| privat versichert (Zusatzversicherung)
    d.h., dass ich das zweite Kreuzchen bei privat versichert durch den Zusatz „Zusatzversicherung“ erläutert habe

Die Praxisgebühr habe ich beim ersten Termin nicht bezahlt, weil es sich nur um einen Vorsorgetermin handelte.

Hallo Peter,

schade, dass Du uns die wesentlichen Informationen erst jetzt mitteilst denn sonst hättest Du sicherlich andere Antworten erhalten.

Nicht nur der Zahnarzt hat eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten, auch der Patient muss dem Zahnarzt gegenüber alle behandlungsrelevanten Informationen mitteilen.

Wenn Du keine Praxisgebühr bezahlt hast, hättest Du spätestens beim zweiten Termin mißtrauisch werden müssen und die Mitarbeiterinnen der Praxis ansprechen müssen. Die Frage auf einem Anamnesebogen nach dem Versicherungsstatus zielt darauf ab, ob man gesetzlich versichert ist und damit bestimmte Behandlungs- und Abrechnungseinschränkungen zu beachten sind. Ob Du eine Zusatzversicherung hast oder nicht interessiert den Zahnarzt nicht. Eine vertragliche Vereinbarung gibt es nur zwischen dem Zahnarzt und der gesetzlichen Versicherung. Die privaten Versicherungen haben nur Rechtsbeziehungen zum Patienten.

Dein Zahnarzt hätte Deine Versichertenkarte nicht mehr annehmen müssen, insofern war es klug von Dir, den strittigen Betrag zu überweisen.

Gruß Gero

Hallo Gero,

ja ärgerlich, dass ich nicht misstrauisch geworden bin, als beim zweiten Behandlungstermin, der keine reine Vorsorge mehr war, keine Praxisgebühr anfiel, dann hätte sich das Ganze vielleicht früher und einfacher regeln lassen. Man lernt, in dieser Hinsicht misstrauischer zu sein.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass ich mit der Vorlage der Krankenversicherungskarte beim ersten Termin und dem Ausfuellen des Anamnesebogens wie oben beschrieben meiner Pflicht nach Angabe aller „behandlungsrelevanten Informationen“ nachgekommen bin.

Wie erwähnt, bin ich mir sicher, dass ich eindeutig kenntlich gemacht habe, dass ich gesetzlich versichert bin und darüber hinaus eine private Zusatzversicherung habe, was ja für einen Zahnarzt bei der Auswahl der Behandlungsmethoden eine wichtige Zusaztinformation ist.

Nur gut, dass es lediglich um eine Behandlung ging, der ich mit Sicherheit auch zugestimmt hätte, wenn ich vorher gewusst hätte, dass ich die Kosten von 150 EUR selbst übernehmen muss. Man stelle sich vor, es wäre eine 500-1000 EUR teure nicht-kassenpflichtige Behandlung gewesen, für die es eine Variante gegeben hätte, die die Kasse übernimmt. So liess sich eine für alle akzeptable Lösung finden, d.h. ich zahlte die 150 EUR, der Arzt hatte wohl zusätzliche Abrechnungskosten. Trotzdem ist das Patienten-Arzt-Vertrauensverhältnis nun gestört, und ich werde den Zahnarzt wechseln.

Herzliche Grüße

Peter