Abrechnungsschlüssel der Gebührenordnung für Ärzte

Hallo,

ich befinde mich seit über einem Jahr in kieferorthopädischer Behandlung und hatte vor kurzem eine OP/ Unterkiefer-Vorverlagerung.
In diesem Zusammenhang wurde mir empfohlen, eine Thrombozytenbehandlung mit eigenen, konzentrierten Thrombozyten zur Verbesserung der Wundheilung mit durchzuführen. Meine PKV würde evtl. die Kosten übernehmen, sofern die Rechnung nach dieser Gebührenordnung aufgeschlüsselt würde.
In der Praxis meines Kieferchirurgen ist keine Abrechnungsmöglichkeit bekannt. Kennt Jemand eine Möglichkeit unter welchen Schlüsseln hier abgerechnet werden könnte ?
Für jeden Hinweis besten Dank im Voraus. VG EE

Sorry, da kann ich dir nicht weiterhelfen.
Kann dir die Krankenkasse das nicht sagen?
Viele Grüße

Liebe Erika,
leider kann ich Dir nichts dazu sagen. Ich bin von Natur aus und aus Erfahrungen immer sehr skeptisch und würde mich auf jeden Fall informieren, wozu eine Thrombozytenbehandlung gut sein soll - ausser für das Portmonnaie des Arztes.
Manches kann evtl. über einen Arzt abgerechnet werden, der zusätzlich Heilpraktiker ist und von Deiner Kasse auch anerkannt wird.
Viele Grüße, Solluna

Guten Abend Frau Endres,

ihre Kieferchurgische Praxis hat die Möglichkeit auf die GOÄ(=für Ärzte) anzuwenden und kann im jeweiligen Kammerbereich(für Ärzte oder Zahnärtze eine einfache Anfrage starten und wird von der Abrechnungsabteilung eine konkrete Antwort bekommen.In der GOÄ bin ich leider nicht so sehr bewandert, jedoch können Sie sich auch selbst bei der Ärztekammer informieren.
Falls die Thromozyenbehandlung in der GOÄ keine Abrechnungsposition enthält, so fragen sie ihre PKV und ihren Kieferchirugen ob eine sogenannte „Analog“ Position akzepiert werden würde.

Viel Erfolg wünsche ich ihnen

Hallo Frau Müller,

danke für Ihre kurzfristige Antwort.
Diesen Ratschlag werde ich zumindest weiter verfolgen. Ich melde mich wieder, sofern ich ein positives Ergebnis erzielt habe.

VG EE

Hallo Frau Block,

danke für Ihre kurzfristige Antwort.
Leider verlangt die PKV die Rechnung nach GOÄ von mir.
Da sie vorzugsweise die Rechnung nicht bezahlen möchte, nennt sie mir die Möglichkeiten zur Abrechnung natürlich nicht.

VG EE

Liebe Solluna,

danke für deine kurzfristige Antwort.
Das „wozu“ (bessere Wundheilung) möchte man natürlich nicht unversucht lassen, je älter der Mensch ist und die Risiken immer größer werden.
Leider verlangt die PKV die Rechnung nach GOÄ von mir, bzw. dem Arzt, der diese Behandlung im Rahmen seiner OP mit durchgeführt hat.

VG Erika

Hallo Erika Endres,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen, geht doch eher in den ärztlichen Bereich und hat mit Zahnarzt/Kieferorthopäde abrechnungstechnisch nichts mehr zu tun.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Behandlung.
malaluma