Abrechnungstip Betriebskosten

Die Warm- und Kaltwasserzähler (sofern vorhanden) müssen alle 6 bzw. 8 Jahre neu geeicht werden. Unterläßt der Vermieter dies kann man wohl von einer nicht ordnungsgemäßen Abrechnung ausgehen und somit das Ergebnis bemängeln.

Riccardo

Die Eichfrist hat sich geändert und beträgt für Warmwasser 5 Jahre und für Kaltwasser 6 Jahre. Danach kann man mit erfolg jede Abrechnung anfechten.

KAI