Servus,
hierzu
ganz unabhängig von der (nicht bestehenden) formalen Verpflichtung des Verwalters, hier Originale aus der Hand zu geben und nicht nur zur Einsicht vorzulegen: Wer um oder nach etwas fragt, setzt sich damit niemals in die Nesseln, und jemand, der nach oder um etwas gefragt wird, ist von vornherein gegenüber dem Fragenden eher aufgeschlossen als jemand, der mit einer mehr oder weniger robust geäußerten Aufforderung konfrontiert wird.
In so einer Situation kann man jederzeit nach den Unterlagen fragen, ohne sich in die Nesseln zu setzen, und wird dann eine mit einiger Wahrscheinlichkeit kooperative, wohlwollende Antwort bekommen, z.B. „Ich kann Ihnen gerne Fotokopien der Belege anfertigen und übersenden, das kostet dann allerdings xy pro Kopie und das Porto“ oder auch „Es tut mir leid, ich kann ihnen die Unterlagen nicht überlassen, diese müssen bei mir bleiben; wenn Sie vorher einen Termin vereinbaren, können Sie die Belege aber gerne bei mir einsehen.“ usw. usw. Wer aber mit „Jetzt rücken Sie mal das Zeug raus, das ist ja unmöglich, wie Sie da wieder daherkommen und Geld verlangen, ich hab schließlich ein Recht darauf, dass Sie mir nachweisen, was Sie da herumrechnen. Und keine Ausflüchte jetzt, sonst kann ich auch noch ganz anders!“ angerasselt kommt, darf damit rechnen, dass sein Vorhaben mit allen Mitteln durchkreuzt wird, die dem Verwalter zur Verfügung stehen.
Das Fragen ist eine ziemlich einfache Kommunikationstechnik, mit der man sehr viel erreichen kann, selbst wenn man auf das, was man möchte, kein irgendwie verbrieftes Recht hat.
Schöne Grüße
MM