Abrechnungsunterlagen vom Verwalter erhalten oder nur im Büro ?

Hallo erstmal,
unser Verwalter (4 ETW) hat in den letzten Monaten alleine einen hohen Betrag gleich 2 x als Sonderzahlung eingefordert.
Meine Frage ist jetzt: Kann ich mir den Ordner mit „unseren“ Rg., Unterlagen mal zu mir nach hause ausleihen um alles in Ruhe mit einem Nachbarn Nachverfolgen zu können?

Der Gute schreibt nur „ich brauche Geld bis zum xx.xx.xxxx“
Danke schon mal vorab.

Servus,

und meine Frage ist: Was hat denn der Verwalter dazu gesagt, als Du das vorgeschlagen hast?

Schöne Grüße

MM

und dabei diese begründet haben. Zahlungsaufforderungen ohne Begründung gehören direkt in den Müll. Solltest Du trotzdem gezahlt haben, ist dies durch eigene Dummheit hervorgerufene Spende zum Wohle des Verwalters und Du hast echt ein Problem, Dein Geld zurückzubekommen.
Viel Spaß dabei…

Frage: Ist er Verwalter oder Bettler? So ´nen Wisch nagelt men ans Klo.
Sch

Bevor ich mich in die Nessekn setze hätte ich gerne Eure Meinung gehört.
Ganz kurz: muß er den Ordner rausrücken oder nicht ?

NEIN.
Ebenso wenig wie ein Vermieter die Originalunterlagen aus den NK-Abrechnungen aushändigen muss.
Er kann (gegen Gebühr) Kopien anfertigen oder man sieht alles im Büro nach Anmeldung ein.

Allerdings ist der Verwalter euer eigener Mann ! Ihr bezahlt ihn und könnt ihn auch entlassen.

Das mindeste ist, es ist einen nachvollziehbare Abrechnung beigefügt aus der sich Nachzahlungen (für was auch immer) ergeben. Und gibt#s da noch Detailfragen, muss man nachhaken und ggf. auch Unterlagen einsehen und nachvollziehen.
Eine Arbeit die eigentlich der Verwalter den Eigentümern abnehmen sollte (das ist seine Aufgabe).

MfG
duck313

Servus,

hierzu

ganz unabhängig von der (nicht bestehenden) formalen Verpflichtung des Verwalters, hier Originale aus der Hand zu geben und nicht nur zur Einsicht vorzulegen: Wer um oder nach etwas fragt, setzt sich damit niemals in die Nesseln, und jemand, der nach oder um etwas gefragt wird, ist von vornherein gegenüber dem Fragenden eher aufgeschlossen als jemand, der mit einer mehr oder weniger robust geäußerten Aufforderung konfrontiert wird.

In so einer Situation kann man jederzeit nach den Unterlagen fragen, ohne sich in die Nesseln zu setzen, und wird dann eine mit einiger Wahrscheinlichkeit kooperative, wohlwollende Antwort bekommen, z.B. „Ich kann Ihnen gerne Fotokopien der Belege anfertigen und übersenden, das kostet dann allerdings xy pro Kopie und das Porto“ oder auch „Es tut mir leid, ich kann ihnen die Unterlagen nicht überlassen, diese müssen bei mir bleiben; wenn Sie vorher einen Termin vereinbaren, können Sie die Belege aber gerne bei mir einsehen.“ usw. usw. Wer aber mit „Jetzt rücken Sie mal das Zeug raus, das ist ja unmöglich, wie Sie da wieder daherkommen und Geld verlangen, ich hab schließlich ein Recht darauf, dass Sie mir nachweisen, was Sie da herumrechnen. Und keine Ausflüchte jetzt, sonst kann ich auch noch ganz anders!“ angerasselt kommt, darf damit rechnen, dass sein Vorhaben mit allen Mitteln durchkreuzt wird, die dem Verwalter zur Verfügung stehen.

Das Fragen ist eine ziemlich einfache Kommunikationstechnik, mit der man sehr viel erreichen kann, selbst wenn man auf das, was man möchte, kein irgendwie verbrieftes Recht hat.

Schöne Grüße

MM

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Wir reden hier nicht von einer Rechnung eines Dienstleisters oder Lieferanten, sondern um die Zahlungsaufforderung eines Hausverwalters. Ohne die Umstände zu kennen, kann es durchaus sein, daß es dazu einen Beschluß der ET-Versammlung gibt und in dem Falle ist die Begründung der Aufforderung mehr als entbehrlich.

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Irrtum
Die Rechtmäßigkeit einer Forderung muss belegbar sein. Wie naiv biste?
Aber offenbar hast Du keine Ahnung, wer und für was Dir jemand das Geld aus der Tasche ziehen will.

Hallo,

das ist ein bißchen schlecht nachzuvollziehen. Gerade bei einer solch überschaubaren Gemeinschaft müßte doch erkennbar sein, wofür die Zahlung erfolgen soll. Mit großer Wahrscheinlichkeit gab es einen Beschluß, aus dem sich die Sonderumlage (z.B. Erhöhung der Rücklage oder eine Maßnahme, die man bis zu einem gewissen Betrag aus den Rücklagen finanzieren wollte und den Rest über eine Sonderumlage) mittelbar oder unmittelbar ergibt.

Sofern die Sonderumlage erhoben wird, weil der Verwalter mit den laufenden Ausgaben entweder wegen eines zu knapp kalkulierten Wirtschaftsplanes oder ausgefallener Hausgeldzahlungen nicht hinkommt, wäre es schon eigenartig, wenn das bei der Größe der Gemeinschaft einfach mal so ohne für jeden erkennbare Vorzeichen vom Himmel fällt.

Kurz gesagt: ich würde mal einen Blick in das Protokoll der letzten ET-Versammlung werfen. Ansonsten dürfte zunächst einmal ein Anruf beim Verwalter reichen. Einfach mal fragen, wofür die Umlage erhoben wird. Danach kann man immer noch nach Rechnungskopien fragen. Allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, daß eine Maßnahme so viel teurer geworden ist als kalkuliert, daß der Verwalter eine Sonderumlage erheben muß. Ab einer gewissen Abweichung vom ursprünglich genehmigten Budget muß der Verwalter nämlich wieder einen neuen Beschluß einholen, so lange nicht unverzügliches Handeln erforderlich ist (bspw. der Wasserpegel im Keller steigt). Und davon hätte man bei einer so kleinen ET-Gemeinschaft eigentlich etwas mitbekommen müssen.

Gruß
C.

Du brauchst hier nicht so rumzupöbeln. Besser wäre es, wenn Du noch einmal lesen würdest, was ich schrieb.

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Hallo,
er wird sicher kein einziges Blatt im Original rausgeben. wenn dann Kopie. Er hat die Pflicht, 10 Jahre nachzuweisen und aufzubewahren. Meinst Du er macht Kopien fuer sich und gibt den Ordner raus? Eher umgekehrt, und das auch nicht, denn soviel Zeit hat er nicht und soviel Geld magst Du nicht bezahlen.

???

Bei der Hausverwaltungsgesellschaft, für die ich mal gearbeitet habe, und die ein klein wenig mehr als vier ETW betreute (etwa 400 Objekte), haben wir für Kopien 50 Cent plus Porto genommen, so dass die vollständige Belegsammlung für eine Betriebskostenabrechnung einer Einheit für knapp einen Zehner zu bekommen war.

Der Haken wir eher sein, dass Dignam mit den Kopien gar nichts anfangen können wird - es ist schon bei ganz banalen Betriebskostenabrechnungen nicht so ganz leicht, den Weg von den Belegen der Versorger zur Abrechnung für eine einzelne Einheit nachzuvollziehen, wenn man den Umgang damit nicht hat - umso mehr bei einer (vielleicht?) Sonderumlage. Lies mal, was Christian zu dem Thema geschrieben hat.

Schöne Grüße

MM