Abrechnungswerke Laborleistungen

Ich benötige ein paar Infos zu den Abrechnungswerken im Laborleistungsbereich
GOÄ
DKG-NT
UVGoÄ

Speziell werde ich nicht schlau, für welche Patientengruppe welches Abrechnunsgwerk (speziell wann benutze ich DKG-NT) benötigt wird.

Danke :smile:

Guten Abend,

alter Schwede, schweres Geschütz und ehrlich gesagt am Rande meiner Kompetenz. Da kann Ihnen sicher der Volkswirt mit den gesundheitsökonomischen Schwerpunkt mehr drüber erzählen:

GOÄ= Gebührenordnung für Ärzte = und zwar für das Arzt-Privatpatient-Verhältnis, d.h. die Abrechnung sog. privatärztlicher Leistungen ist hier geregelt (wenn das Karl/Ulla-Gespann im Herbst weitermachen darf, steht diese Gebührenordnung mittel- bis langfristig vor dem Aus)

UVGOÄ = Gebührenordnung für Ärzte (Unfallversicherung) = erweiterter Katalog für z.B. ambulant erbrachte OPs, für die der Unfallversicherungsträger (z.B. eine Berufsgenossenschaft) aufkommen muss (z.B. Maler beim Streichen von der Leiter gefallen).

DKG-NT = Deutsche Krankenhausgesellschaft-Normaltarif = kommt zum Tragen, wenn das Krankenhaus ambulante Leistungen erbringt, die es gerne bezahlt hätte (z.B. den eigenen Arzt konsilmäßig in ein anderes KH schicken oder auch, wenn der Arzt privatärztlich in der Klinik operiert und den klinikeigenen OP benutzt hat etc.)

Herzliche Grüße
sunconure