Hallo,
muss ein Vermieter immer vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres die Nachberechnug der Nebenkosten liefern, oder ist es nur wichtig, dass der Zeitraum 12 Monate beträgt?
Danke
Julian
Hallo,
muss ein Vermieter immer vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres die Nachberechnug der Nebenkosten liefern, oder ist es nur wichtig, dass der Zeitraum 12 Monate beträgt?
Danke
Julian
ps: oder dürfen 12 Monate auch unterschritten werden?
Hallo
ps: oder dürfen 12 Monate auch unterschritten werden?
natürlich, eine ordentlicher VM macht das so schnell wie möglich.Wer will schon jedesmal Weihnachten die Nachzahlung unterm Baum haben??
lG
Mikesch
Hallo Julian,
nein, der Zeitraum muss nicht vom 01.01. bis 31.12. sein.
Ja, es können 12 Monate etwa vom 01.04. bis 31.03. des Folgejahres sein.
Teilabrechnungen sind möglich, aber nicht Pflicht.
Gruß!
Horst
Hallo Julian,
um es noch mal ganz genau zu machen:
Bitte unterscheide zwischen
Das erste ist der Zeitraum der dann in der Nebenkostenabrechnung erscheint. Es ist der Zeitraum den die Versorger abrechnen. Also etwa: Wasserversorger rechnet am 01.02. den Vorjahreszeitraum 01.01. bis 31.12. ab.
Das zweite ist die Frist die dem VM zur Verfügung steht um die NK-Abrechnung dem Mieter vorzulegen. Diese hängt vom Abrechnungszeitraum ab und beträgt 12 Monate. Hat also der Wasserversorger am 01.02. den Vorjahreszeitraum abgerechnet kann der VM s o f o r t die NK-Abrechnung dem Mieter vorlegen. Spätestens aber muss er dies bis zum 31.12. tun, da dann 12 Monate vom Abschluss des Abrechnungszeitraums vergangen sind.
Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht.
Gruß
Nita
Hallo
ps: oder dürfen 12 Monate auch unterschritten werden?
natürlich, eine ordentlicher VM macht das so schnell wie
möglich.Wer will schon jedesmal Weihnachten die Nachzahlung
unterm Baum haben??
Hi,
erstmal danke für die Beiträge; ich meine aber den Abrechnungszeitraum, insbesondere wenn bspw. im Juli des Vorjahres ein Eigentümerwechsel stattfand und der neue Eigentümer jetzt für Juli-Dezember des Vorjahres abrechnen will.
Darf er das? Oder muss er von Juli des Vorjahres bis Ende Juni diesen Jahres abrechnen?
Liebe Grüße
Julian
Hallo
Hallo
ps: oder dürfen 12 Monate auch unterschritten werden?
natürlich, eine ordentlicher VM macht das so schnell wie
möglich.Wer will schon jedesmal Weihnachten die Nachzahlung
unterm Baum haben??Hi,
erstmal danke für die Beiträge; ich meine aber den
Abrechnungszeitraum, insbesondere wenn bspw. im Juli des
Vorjahres ein Eigentümerwechsel stattfand und der neue
Eigentümer jetzt für Juli-Dezember des Vorjahres abrechnen
will.Darf er das? Oder muss er von Juli des Vorjahres bis Ende Juni
diesen Jahres abrechnen?
na sicher,dan kriegt der Mieter ebend ne Abrechnung für ein halbes Jahr,wo ist da das Problem?? Der VM wird sicher nicht mitten im Jahr deswegen alle Zählerstände von den Versorgern abrechnen und dort ne Zwischenabrechnung wegen einer Nase zu machen
Liebe Grüße
Julian
LG
Mikesch