Abrechnungszeitraum nebenkostenabrechnung

Also zum Verständniss: Hat der Mieter in der Wohnung bis 30.04.2005 gewohnt, so muss ihm die Nebenkostenabrechnung Ende 2005 bis spätestens Februar 2006 zugestellt werden?
Oder reicht es, wenn die Abrechnung im Dezember 2006 kommt?

Also zum Verständniss: Hat der Mieter in der Wohnung bis
30.04.2005 gewohnt, so muss ihm die Nebenkostenabrechnung Ende
2005 bis spätestens Februar 2006 zugestellt werden?
Oder reicht es, wenn die Abrechnung im Dezember 2006 kommt?

Hallo Richy0815,

wie wär`s mit einer kurzen Anrede und einem Gruß am Ende?
So viel Zeit muss sein. Zudem kann ich nur erahnen, auf welche Frage Sie sich in
Ihrer
Verständnisnachfrage beziehen…

Zu der Frage:

Das kommt darauf an, wie der Abrechnungszeitraum des Vermieters liegt.
Siehe hierzu z.B.
http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=gesetze/bgb-n…
An anderer Stelle:
" Der Abrechnungszeitraum beträgt demnach ein Jahr; er muss sich aber nicht
notwendiger Weise nach dem Kalenderjahr richten. Die Vereinbarung eines längeren
Abrechnungszeitraumes ist unwirksam, kürzere Fristen können indes vereinbart
werden. Zudem brauchen nicht alle Nebenkosten demselben Abrechnungszeitraum
zu unterfallen. So ist der Vermieter z.B. berechtigt, sich bei der Abrechnung der
Heizkosten dem Abrechnungszeitraum der Ablesefirma anzupassen, während er die
übrigen Nebenkosten gemäß dem Kalenderjahr abrechnet."

Also: wenn der Abrechnungszeitraum in diesem Falle vom 1.1.2005 bis 31.12.2005
definiert ist, kann die gültige Abrechnung (in diesem Falle 1.1.2005 - 30.04.2005
wg. Auszug) bis zum 31.12.2006 zugestellt werden.

Ich hoffe hiermit geholfen zu haben.

Gruß

Mary

Hallo Mary,
danke für die prompte Antwort. Ich habe mich erst vor einer halben Stunde bei wer-weiss-was angemeldet und wollte im Forum eine Frage posten. Dann wurden mir ein paar Experten vorgeschlagen, von denen ich welche aussuchen konnte. Ich habe einfach auf „Abschicken“ gedrückt. Ich bitte um Verzeihung.
Die Antwort ist zwar nicht das, was ich hören wollte, beantwortet meine Frage aber approximativ genau. Im Endeffekt geht es mir um die Verjährung des Anspruches aus einer Nebenkostenabrechnung, die Frage war aber zum Abrechnungszeitraum gestellt, da ich bei Eingabe der o.g. Suchwörter auf diesen Teil des Forums kam, aber wie gesagt verpasst habe, auf den Beitrag zu antworten sondern stattdessen eMails versendete.
Laut der angegebenen Ausschnitte heißt dies, dass eine Verjährung durchaus erst am 01.01.2010 eintreten kann (drei Jahre nach Anspruchstellung) und nicht 3 Jahre nach „Leistungsbezug“ also 01.05.2008!?
Anderthalb Jahre, die irgendwo bleiben.

Danke und Gruß

Richy

Also zum Verständniss: Hat der Mieter in der Wohnung bis
30.04.2005 gewohnt, so muss ihm die Nebenkostenabrechnung Ende
2005 bis spätestens Februar 2006 zugestellt werden?
Oder reicht es, wenn die Abrechnung im Dezember 2006 kommt?

Hallo Richy0815,

1.entscheidend für die Zustellung der Nebenkostenendabrechnung ist der vereinbarte Abrechnungszeitraum,in der Regel vom 01.01.bis 31.12.eines Jahres.

2.Es kann aber auch ein anderer Zeitraum sein,z.B. 01.06.bis 31.05. des Folgejahres.
Bitte auf den Mietvertrag achten, denn da steht das drin.

Zu 1. Ist also das Kalenderjahr vom 01.01.bis 31.12. eingesetzt, dann muss die Abrechnung bis zum 31.12.06 beim Mieter sein.

Zu 2. Die Abrechnung müsste dann bis zum 31.05.06 vorliegen.

Der Abrechnungszeitraum ist also maßgebend und nicht der Auszugstermin.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

auch ne art seine hausaufgaben zu machen - aber wenn was gelernt wird - dezember :wink:

die zweite variante.

Also zum Verständniss: Hat der Mieter in der Wohnung bis
30.04.2005 gewohnt, so muss ihm die Nebenkostenabrechnung Ende
2005 bis spätestens Februar 2006 zugestellt werden?
Oder reicht es, wenn die Abrechnung im Dezember 2006 kommt?

Hallo Richy,

bist du Mieter oder Vermieter?
Falls du Mieter bist und noch Ansprüche aus einer NK-Abrechnung aus dem Jahr 2005 geltend machen möchtest, hast du denn rechtzeitig, d.h. zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung, dem Vermieter Einwendungen mitgeteilt? Falls nicht, dürftest du in diesem Falle schlechte Karten haben, denn nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen NICHT mehr geltend machen.
Falls du Ansprüche als Vermieter geltend machen willst, ist die Frist allemal abgelaufen, da die Abrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vorgelegt werden muss, ansonsten ist jegliche Nachforderung normalerweise ausgeschlossen…

Gruß, Anna

Hallo,

ich weiss nicht, wieso Februar 2006 hier als Stichdatum
genannt wird, wenn, dann würde ich noch eher 30.04.2006
verstehen. Dies ist aber nur dann richtig, wenn das
Wirtschaftsjahr (Abrechnungsperiode) vom 01.05. bis
30.04. läuft.
Wenn die Abrechnungsperiode wie das Kalenderjahr vom
01.01.-31.12. ist, dann ist auch die Abgabe im Dezemer
2006 für die Monate Jan. bis Apr. 2005 noch ok.
Es gilt jedoch das Prinzip der zügigen Abrechnung, nicht
weil man gerade keine Lust hat bis zur letzten Minute
abwarten, sondern wenn die Abrechnung im August da ist,
dan sollte man auch im August, spätestens im September
abrechnen. Das allein kann oft schon viel Ärger
vermeiden.

Freundliche Grüße,

JL

Also zum Verständniss: Hat der Mieter in der Wohnung bis
30.04.2005 gewohnt, so muss ihm die Nebenkostenabrechnung Ende
2005 bis spätestens Februar 2006 zugestellt werden?
Oder reicht es, wenn die Abrechnung im Dezember 2006 kommt?

Hallo,
wenn der Mieter bis 30.04.2005 in der Wohnung gewohnt hat, muss die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 31.12.2006 erstellt werden. Es wird immer ein volles Jahr genommen, ganz egal wann der Mieter im Jahr auszieht, die Abrechnung ist immer das folgende Jahr fällig, letzter Termin 31.12.2006, nach Ablauf dieser Frist muss der Mieter keine Nachforderungen mehr leisten. Dies entbindet jedoch nicht den Vermieter davon, eventuelle Rückzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung dem Mieter zu erstatten. Ein Guthaben muss der Vermieter auch nach Ablauf der Frist noch auszahlen.
Viele Grüsse Memorys

hallo richy
kommt drauf an wann die ablesung war. etwas genaues kann ich dir aber leider nicht darauf antworten.
und wenn es sich um eine abrechnung aus 2005 handelt dann ist die doch eh schon hinfällig. wir haben bereits 2010
gruß
mahema

Also zum Verständniss: Hat der Mieter in der Wohnung bis
30.04.2005 gewohnt, so muss ihm die Nebenkostenabrechnung Ende
2005 bis spätestens Februar 2006 zugestellt werden?
Oder reicht es, wenn die Abrechnung im Dezember 2006 kommt?

Hallo Richy0815 es reicht aus wenn erst im Dez 2006 die NK Abrechnung zugestellt wird
Gruss von Kocki aus Duesseldorf

Also zum Verständniss: Hat der Mieter in der Wohnung bis
30.04.2005 gewohnt, so muss ihm die Nebenkostenabrechnung Ende
2005 bis spätestens Februar 2006 zugestellt werden?
Oder reicht es, wenn die Abrechnung im Dezember 2006 kommt?

Also zum Verständniss: Hat der Mieter in der Wohnung bis
30.04.2005 gewohnt, so muss ihm die Nebenkostenabrechnung Ende
2005 bis spätestens Februar 2006 zugestellt werden?
Oder reicht es, wenn die Abrechnung im Dezember 2006 kommt?

Wenn der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht, dann bis 31.12.2006