Hallo,
wie lange hat wohl ein Stromanbieter (ganz allgemein, jeder Stromanbieter, evtl. auch Gasanbieter) Zeit, seine Forderungen geltend zu machen? Länger als ein Jahr? Ein Vermieter z.B. kann seine Nebenkostenabrechnung, die ja evtl. auch Verbräuche für Strom und Gas enthält, auch nur max. ein Jahr rückwirkend abrechnen.
Gruß
Neo
wie lange hat wohl ein Stromanbieter (ganz allgemein, jeder
Stromanbieter, evtl. auch Gasanbieter) Zeit, seine Forderungen
geltend zu machen? Länger als ein Jahr? Ein Vermieter z.B.
kann seine Nebenkostenabrechnung, die ja evtl. auch Verbräuche
für Strom und Gas enthält, auch nur max. ein Jahr rückwirkend
abrechnen.
Hallo Nero,
hier gelten ganz normal die 3 Jahre Verjährungsfrist. Auch ein Vermieter könnte diese Kosten noch geltend machen, wenn er die Verzögerung nicht zu verschulden hat.
Gruß!
Horst