Hallo Joy
ich würde hier die Zwischenablesung heranziehen.
ich auch 
(bei Allgemeinstrom-Kosten stelle ich aber der Einfachheit halber jeweils den letzten Rechnungsbetrag ein, da hier die Schwankungen äußerst gering sind)
Das sich die Stadtwerke hier wenig kooperativ zeigen, liegt wohl daran,
dass Sie nicht die ganze Stadt zum 31.12. ablesen wollen - nehme ich an.
Das ist eben das Problem - die einen Versorger wollen alle Kunden zum gleichen Termin abrechnen (natürlich jeder Versorger noch zu einem anderen Wunschtermin) - die anderen nur über’s Jahr verteilt - jeder Versorger hat da seine eigenen Abrechnungs-Systeme und der Kunde/Vermieter hat i.d.R. keinerlei Einflussmöglichkeit, da den Versorger mietrechtliche Probleme/Rechtsprechung nicht zu interessieren brauchen …
Wenn es keine Wohnungswasseruhren gibt und daher kein
Wasserverbrauch der einzelnen Wohnungen zur Umlage in der
Betriebskostenabrechnung ermittelt wird, dann sehe ich das
Ganze noch umproblematischer.
Ohne Wohnungswasseruhren ist ja nicht mal feststellbar, ob
überhaupt eine nennenswerte Abweichung besteht!
Das verstehe ich nicht bzw. sehe es gerade umgekehrt, denn
durch das Fehlen der Wasseruhren ist es zwar ohnehin ungenau
aber, der nach qm umgelegte Wasserverbrauch beruht ja auf dem
angegebenen Gesamtverbrauch des Hauses UND wenn dieser stets
einen Zeitraum betrifft der garnicht im Abrechnungszeitraum
liegt (z.B. im Jahre 2005 = 08.2004-07.2005) ist das doch
falsch bzw. jeder Mieterverein würde vermutlich so
argumentieren. Vor allem wenn ein Mieterwechsel vorliegt.
Ich bin davon ausgegangen, dass ebenso wie die Kosten auch der Verbrauch lt. Rechnung des Wasserversorgers angegeben wird. Dann deckt sich das doch - Problem bei Mieterwechsel bleibt aber.
D.h. entweder werden nur die Wasserkosten nach Abflussprinzip berechnet oder für die Kostenart Wasser wird der abweichende Abrechnungszeitraum angegeben (was aber zu ggfs. neuen Umrechnungsproblemen bzgl. der Vorauszahlungsanteile führt).
„Unter Umständen wird es bei einer Abweichung von Verbrauchsperiode und Abrechnungszeitraum für zulässig angesehen, den Verbrauch der abweichenden Periode anzusetzen, …“
http://www.ista.de/ista_infothek/recht_gesetz/weg_mi…
für unterschiedliche Betriebskostenarten können auch unterschiedliche Abrechnungszeiträume vereinbart werden > Seite 45 (sehr lesenswert!)
http://www.steuern-online.de/gratis-info/vdv0001/pdf…
Müssen sich Abrechnungszeitraum und Verbrauchszeitraum decken?
das unbedingt lesen!
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/recht_ve…
aber auch:
Leistungsprinzip/Abflussprinzip > uneinheitliche Rechtsprechung
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…
hier kannst du dir mal auf der Zunge zergehen lassen, wegen welcher Kleinigkeiten der Mieterbund gegen ein Abrechnungsunternehmen klagt bzw. die Abrechnung angreift:
http://www.mieterverein-dortmund.de/musterklage_gask…
Sollte man nun umstellen auf den Dezember - werden alle Mieter
auf einen Schlag eine Abrechnung über einen längeren Zeitraum
erhalten und das scheint mir ebenso wenig praktikabel.
praktikabel ja, aber ebenso rechtlich wackelig > denn das ist einer großer Punkt auf den „Prüf-Checklisten“ der Mietervereine - obwohl das (richtig gemacht) keinen Mieter benachteiligt!
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/betriebskosten/
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…
Anscheinend geht es eben manchmal einfach nur darum, den Vermieter zu strietzen.
Oder durch rechtliche Spitzfindigkeiten sich davor zu drücken, das was eigentlich vereinbart ist, doch nicht einhalten zu müssen.
Und „Blöd“-Kommentare helfen dabei kräftig …
http://www.bild.t-online.de/BTO/tipps-trends/geld-jo…
Also: bloss alles korrekt beachten! 
Ich finde die Mietrechtsreform und auch die BGH-Urteile haben
die Sache mal wieder nicht erleichtert. Jetzt ist alles noch
wachsweicher und letztlich weiss jeder Vermieter erst vor dem
Richter was er falsch gemacht hat. Das kann`s doch irgendwie
auch nicht sein, oder?
Das ist leider genau so - und das Prinzip „im Zweifel zu Ungunsten des Vermieters“ bzw. die Assymetrie des Mietrechts ist durch die Mietrechtsreform ja noch weiter ausgebaut worden …
Ist der Versorger nicht dazu zu bewegen, sich dem Abrechnungszeitraum des Vermieters anzupassen (und das ist in vielen Fällen so), dann steckt der Vermieter immer in der Klemme - oder er muss erhebliche Mehrarbeit machen - also z.B. die 2 Wasserrechnungen, die EINEN Betriebskosten-Abrechnungszeitraum betreffen, zeitanteilig auseinanderklabustern und jeweils aus beiden Rechnungen den entsprechenden Kostenanteil in seine Abrechnung an die Mieter einstellen.
Rudi