Hallo Experten,
bei einem Mieterwechsel ist nach HKVO §9b Abs. 3 erlaubt eine Heizkostenabrechung nach den s.g. Gradtagszahlen durchzuführen. Damit soll verhindert werden, dass bei Messgeräten nach dem Verdunstungsprinzip die Überfüllung der Messröhrchen nur dem Vormieter „gutgeschireben“ wird.
Nun die Frage:
a) Darf bei einer Abrechung nach Gradtagszahlen ein Zuschlag für Kaltverdunstung berechnet werden?
b) Wie ist das mit den Kosten bei Mieterwechsel. Bei einer Zwischenablesung kann ja die Ablesegesellschaft Kosten anteilig an den Vor- und Nachmieter berechnen. Können auch Kosten bei Nuterwechsel berechnet werden, wenn die Abrechung anhand der Gradtagszahlen durchgeführt wurde?
Gruss
Pawel