Abrechung bei Mieterwechsel (Heizkosten)

Hallo Experten,

bei einem Mieterwechsel ist nach HKVO §9b Abs. 3 erlaubt eine Heizkostenabrechung nach den s.g. Gradtagszahlen durchzuführen. Damit soll verhindert werden, dass bei Messgeräten nach dem Verdunstungsprinzip die Überfüllung der Messröhrchen nur dem Vormieter „gutgeschireben“ wird.

Nun die Frage:
a) Darf bei einer Abrechung nach Gradtagszahlen ein Zuschlag für Kaltverdunstung berechnet werden?
b) Wie ist das mit den Kosten bei Mieterwechsel. Bei einer Zwischenablesung kann ja die Ablesegesellschaft Kosten anteilig an den Vor- und Nachmieter berechnen. Können auch Kosten bei Nuterwechsel berechnet werden, wenn die Abrechung anhand der Gradtagszahlen durchgeführt wurde?

Gruss
Pawel

Hallo,

a) Darf bei einer Abrechung nach Gradtagszahlen ein Zuschlag
für Kaltverdunstung berechnet werden?

Verstehe ich nicht ganz. Bei Abrechnung nach Gradtagszahlen
werden die gesamten Kosten nach der rechtlich verbindlichen
Gradtags-Tabelle auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt. Da gibt es dann keine zusätzlichen Zu- oder Abschläge.

b) Wie ist das mit den Kosten bei Mieterwechsel. Bei einer
Zwischenablesung kann ja die Ablesegesellschaft Kosten
anteilig an den Vor- und Nachmieter berechnen. Können auch
Kosten bei Nuterwechsel berechnet werden, wenn die Abrechung
anhand der Gradtagszahlen durchgeführt wurde?

Ich meine nein - schließlich findet dann ja keine Zwischenablesung statt.
Gruß, trobi