Moin zusammen,
auf der Abrechnung von der Hausverwaltung, die ich als Vermieter bekommen habe gibt es 4-wesentliche Punkte.
1: Betriebskosten (auf den Mieter umlegbar)
2: Heizkosten (auf den Mieter umlegbar)
3: Abgrenzung Heizkosten mit EINEM Unterpunkt: Abgrenzung Heizkosten Vorjahr
4: Sonstige Kosten
Pkt 4 Zahle ich selber
1 und 2 der Mieter .
Was ist Pkt. 3 ?
Muß ich das an den Mieter weiterberechnen? (er war auch im Vorjahr mein Mieter)
oder ihm erstatten?
oder hat das nix mit dem Mieter zu tun?
der Hausverwalter mußte diese Abtrennung im Sinne seiner jährlichen Gesamtabrechnung wohl so vornehmen. Der Verwalter muss die eingehenden und ausgehenden Beträge Immobilie so zuordnen, wie sie sich aus jeweiligen Rechnungsstellung ergeben. Wenn ihm z.B. für Brennstofflieferungen eine letzte Rechnung für 2023 erst Anfang 2024 zugestellt und auch erst 2024 bezahlt wurde, so muss er diese letzte Rechnung buchhalterisch dennoch dem Abrechnungsjahr 2023 zuordnen.
Du als Vermieter in einer WEG musst den Brennstoff jedoch tatsächlich verbrauchsabhängig innerhalb Deiner Abrechnungsperiode an Deinen Mieter weiter leiten, statt Dich an den Geldbewegungen dahingehend auf Deinem eigenen Mieterkonto zu richten.
Sofern auch Du regelmäßig vom 01.01. zum 31.12. eines Kalenderjahres mit Deinem Mieter abrechnest, darfst Du dann nur diejenige Brennstoffmenge zur Abrechnung heran ziehen, welche in diesem Zeitraum auch tatsächlich verbraucht wurden.
Ausführlicher wird das ganze u.A. hier beschrieben:
Danke!
Dann ist diese Position nur eine Info und mit der Berechnung des tatsächlichen Verbrauches gleicht sich das immer wieder auf ±0 ab?
Da wir 01.01.-31.12. abrechnen ignoriere ich in der abrechnung für den Mieter diese Position.
Danke
Benenne doch bitte mal ganz genau den betreffenden Unterpunkt in der Abgrenzung. Prüfe zudem auch gründlich, ob Du diesen Posten nicht ggf. schon im Vorjahr in Deiner Jahresabrechnung mit Deinem Mieter einbezogen hattest.
(fett von mir)
Das Wörtchen „wohl“ macht mich immer stutzig. Ist für mich Synonym zu „vielleicht“, „vermutlich“, " bin nicht sicher" oder „ich weiß es nicht“.
Bei der WEG-Jahresabrechnung gilt nur das Zufluß- und Abflußprinzip unabhängig von der Rechnungsstellung.
Das ist sehr ungenau formuliert.
Die Lieferung gehört in die Heizkostenabrechnung 2023,
aber die Bezahlung in die WEG-Jahresabrechnung 2024.
Ein völlig alberner Satz!
Der Vermieter einer ETW leitet keinen Brennstoff weiter (harhar ) und er rechnet auch nix aus. Er leitet die ihm vom Verwalter zugeschickte Heizkostenabrechnung an seinen Mieter weiter.
Auf seinem Mieterkonto tauchen die Heizkosten des Objektes überhaupt nicht auf, denn diese werden ausschließlich vom Verwalterkonto bezahlt, mit dem der Eigentümer nix zu tun hat.
Wenn der Eigentümer einer ETW nicht im selben Haus wohnt, bekommt er gar nix von Brennstofflieferungen mit.
Siehe oben.
Die Heizkostenabrechnung wird dem Whg.-Eigentümer frei Haus geliefert.
Die Abrechnung hast Du nicht als Vermieter bekommen, sondern als Eigentümer einer Wohnung!
Ich kenne eine solche Position überhaupt nicht.
Möglicherweise könnte ein Fachmensch, der sich die aktuelle und die vorige Heizkostenabrechnung anschaut, irgendwas anhand der Zahlen erkennen.
Sind denn die Abrechnungszeiträume unterschiedlich?
Oder sind sowohl WEG-Jahresabrechnung als auch Heizkostenabrechnung beides das Kalenderjahr?
Ansonsten hilft nur, den Verwalter direkt zu fragen.
Ja, das stimmt. Wobei das (für mich) das gleiche ist
Ich kenne das auch nicht, daher die Frage.
Es gibt auf dieser Abrechnung diesen 3. Punkt mit genau diesem Text.
Und ich habe keinen schimmer warum.
Es ist immer der Zeitraum 1.1.-.31.12.
Das ist das Problem. Dieser s.g. Verwalter ist m.M.n. eine Zumutung.
Seine ‘SprechZeiten’ sinr nicht mit einem Arbeitnehmer der 9-5 arbeitet kompatibel.
und auf eMails reagiert er (in diesem Fall mal wieder) überhaubt nicht.