Abriss einer Grenzbebauung - wie kann der anschließende Neubau aussehen?

Hallo Experten, Sehr langer Fragetitel - ja -
wir fragten uns: wenn wir unser Haus, das an einer Grundstücksgrenze komplett bis an die Grenze zum Nachbarn steht, mal vererben und unser Sohn reisst das ab um neu zu bauen: Kann er dann wieder auf die Grenze oder muss er Abstand halten?
Sind in Hessen, Main-Taunus-Kreis zu Hause.
Danke für Hirnschmalz und Bemühen, Werner

Hallo,

Diese Frage beantwortet Dir das örtlich zuständige Bauamt. Und nur das Bauamt - es kann so viele lokale Regelungen geben, dass das in diesem Forum niemand beantworten kann.

Gruß
Jörg Zabel

Das ist richtig.

Nur man darf davon ausgehen, eine Grenzbebauung ist einst genehmigt worden und hatte die dazu erforderliche nachbarliche Zustimmung. Die wohl auch im Grundbuch als Baulast eingetragen ist.

Dann ist es sehr sicher, es kann abgerissen und in gleicher Größe neu angebaut werden.

Und vielleicht ist es ja sowieso ein Doppelhaus.

MfG
duck313

Hallo,

Bei allem Wohlwollen, davon gehe ich nicht aus.
„Grenzbebauung“ kann alles Mögliche sein. Und jede mögliche Herkunft haben - insbesondere im Ortskern. Von daher würde ich auch das Thema „nachbarliche Zustimmung und ihre Sicherung“ mit spitzen Fingern anfassen.

Es könnte schon mit der Grenz- (oder Nachbar-)Wand losgehen …

Vielleicht auch nicht ..

Gruß
Jörg Zabel

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