Abriss gemeinsame Giebelwand Wohnhaus

Hallo
Unser Haus wurde in den 50er Jahren andas Nachbarhaus angebaut.
Das Haus jahrelang nicht mehr bewohnt und wurde an eine Firma verkauft.
Diese will das Haus abrreißen lassen. Wenn die Trennwand abgerissen wird fehlt unsere Aussenwand. Ich habe bis jetzt im Forum gelesen das der Nachbar die Wand nicht wegreißen darf muss diese noch sanieren.
Meine Frage die Wand steht auf seinem Grundstück muss ich diese Kaufen und sind in den Sanierungskosten auch unsere Dachverlängerung drin denn die wand wird noch vom Nachbardach geschützt, ist dieses weg muss unser Dach verlängert werden.
Vielen Dank im Vorraus.
Danke Silvio
Wir wohnen im Saarland

hallo Silvio viele Fragen viele Antworten aber eine kann ich ihnen geben der Gibel bleibt stehn sonst siehts schlecht für den Nachbarn aus. HPW

Hallo!

Hier hat es etwas zum Lesen dazu .http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-pr…

Beachten sollte man den letzten Hinweis.
Es gibt einen Unterschied zwischen Doppelhaus, wo die Grenze mitten durch die Trennwand geht. Also üblich durch die aus Schallschutzgründen angelegte Trennfuge zwischen zwei Giebelmauerwerken. Hier ist das Gemeinschaftseigentum. Deshalb zahlt derjenige der abreißen lässt die Baukosten für den dessen Haus frei stehenbleibt.

Und dem nachträglich angebauten Haus an eine bestehende Außenmauer. Hier ist der einseitige Anbau Alleineigentum. Hier muss nicht der Abreißer zahlen !

Wegen der möglichen Überbauung der Grenze mit der Dämmung und dem Dachüberstand am Giebel gibt’s ja Zugeständnisse, wann man noch von einer zulässigen Überschreitung spricht.
Braucht man mehr muss man wohl zukaufen, aber da bin ich ehrlich überfragt. Grundsätzlich hat das ja auch der „Abreißer“ zu verantworten.

MfG
duck313

Hallo Sylvio,

leider wird dich meine Antwort nicht erfreuen.
Aber die Sachlage ist so, dass die Nachbarwand eindeutig deinem Nachbarn gehört und er somit machen kann was er will.
Wenn also diese Wand abgebrochen wird, dann steht dein Haus im Freien und du wirst wohl auf deinem Grundstück eine neue Aussenwand errichten müssen.
Die Baukosten die beim Bau deines hazses erspart wurden, ereilen dich jetzt. 
Du kannst deinen Nachbarn nicht mit Kosten und Grundstücksnutzung belasten, wo du doch jahrelang Nutznießer seines Gebäudes warst.
Ich will nur hoffen, dass dein Gebäude nicht auch noch die Traglast auf das Nachbarhaus abgeleitet hat und dann beim Abbruch statische Probleme an deinem Geb#äude entstehen.
Anders liegt der Fall, wenn eine Wand gemeinsam auf der Grenze errichtet wird. Dann ist der Nachbar in der Lage entsprechende Ersatzleistungen von dem abbrechenden zu fordern.

Viele Grüße
Jürgen

das geht in den Bereich des Nachbarschaftsrechtes und hat nix mehr mit baurecht zu tun …  aber grundsätzlich kann und darf der nachbar eine gemeinsame Brandwand - Gebäudetrennwand nicht einfach abreißen, da er die Standfestigkeit des stehend bleibenden Gebäudes dann nicht mehr gewährleisten kann.

Grüße Mathias