welche Folgen können eine Stadt treffen, wenn Sie in einem Sanierungsgebiet Häuser abreißen lässt, obwohl in der Sanierungssatzung festgelegt worden ist, dass sie erhalten bleiben sollen? Kann (und sollte) man eine einstweilige Verfügung gegen den Abriss erwirken?
so wie ich der Frage entnehme, sieht die Satzung vor, die Häuser sollen erhalten bleiben.
Die Bedeutung von „Sollen“ besagt, daß nicht zwingend das damit Verbundene erfolgen muss - in diesem Fall die Erhaltung der Häuser.
Grundsätzlich ist eine Gemeinde aber an die von ihr aufgestellte Satzung gebunden.
Eine Satzung muss, bevor abweichend dagegen gehandelt wird, entsprechend geändert werden.
Zu den Konsequenzen, wenn gegen eine bestehende Satzung verstoßen wird,darf nur ein entsprechender Fachanwalt Auskunft geben.
Leider muss ich bei der von dir gestellten Frage dann doch passen, schließlich war ich bei der entsprechenden Ratssitzung nicht dabei.
Grundsätzlich kann Bestandteil einer geplanten Sanierung auch der Abriss / die Entfernung der bestehenden Substanz sein. Auch wenn der vordergründige Bestandserhalt als Option angeführt wird, ist dieser sicher nur unter Kosten- und Sicherheitsaspekten abzuwägen.
Ich gehe davon aus, dass im Falle sich regenden Widerspruchs auch sehr schnell ein entsprechendes Gutachten auf dem Tisch liegt.