Hallo,
wenn man ein Grundstück im Außenbereich in Sachsen hat gibt es wohl Besonderheiten bei Abriss und Neubau.
Ein altes Wohnhaus aus Bruchstein, das nur teilweise unterkellert ist und auch schon Nässe und Salpeter in den Wänden hat soll abgerissen und neu (unter Einhaltung der Kubatur) wieder als Wohnhaus errichtet werden.
Laut Bauamt ist weg = weg.
Man muß sich Gründe überlegen, warum eine Sanierung nicht möglich und der Abriss mit Neubau unumgänglich ist (Kosten wären kein Argument).
Kennt sich jemand mit den Besonderheiten des Bauplanungsrechtes im Außenbereich aus?
Wir bräuchten dringend Hilfe.
Vielen Dank
Steffi