Hallo,
folgender Rahmen:
Standort Rheinland-Pfalz.
Anbau fertiggestellt um 1990.
Der Balkon(Holz) ist abrisswürdig, nun möchten wir ihn abreissen und stattdessen einen „französischen Balkon“ anbringen.
Also wo der Ausgang zum Balkon war, ein gitter anbringen(vll. wisst ihr ja was ich meine).
Meine Frage ist nun, ist dieser „umbau“ abriss, wie auch immer, genehmigungspflichtig oder nicht?
Danke und viele Grüße
Sven