Hallo,
folgendes Problem:
Bekannte von mir möchten ein Wohnhaus (kleines Einfamilienhaus) abreissen. Es ist schon etwas baufällig und auch nicht wert, saniert zu werden.
Das Amt möchte eine schriftliche formlose Begründung, warum das Haus abgerissen werden soll.
Was muss da rein, damit die Abrissgenehmigung erteilt wird ?
Hat da vielleicht jemand eine Idee ?
Das Haus steht im Land Brandenburg.
Vielen dank im Voraus.
Frank
Was muss da rein, damit die Abrissgenehmigung erteilt wird ?
Hallo !
Abrissgenehmigung?? Wozu das? Ich kann mein Haus abreissen, wenn ich es will. Es sei denn, es steht unter Denkmalschutz!!
Ich brauche keine Genehmigung!!
mfgConrad
Hallo
Das lässt sich so leider nicht pauschal sagen:
Allerdings ist eine Begründung schon angegeben
>baufällig
Hallo,
na dann viel Spass und die Strafe zahlst man aus der Portokasse:
Der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf der Genehmigung. Bestimmte bauliche Anlagen und Einrichtungen sind von der Abbruchgenehmigung freigestellt. Hierzu zählen gemäß
§ 65 Abs. 3 BauO NRW genehmigungsfreie Anlagen nach
§ 66 BauO NRW, Gebäude bis 300 m³ umbauten Raum, ortsfeste Behälter, luftgetragene Überdachungen, Mauern und Einfriedungen, Schwimmbecken, Regale, Stellplätze für Kfz, Lager- und Abstellplätze, Fahrradabstellplätze, Camping und Wochenendplätze und Werbeanlagen.
Gruß
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Wohne ich in NRW?
Wohnt der Fragesteller in NRW?
Er bittet auch nicht um Erlaubnis, sondern soll nur sagen, warum er abreissen will.
mfgConrad
Da hat aber einer die Ahnung.
Du brauchst in jedem Bundesland eine Genehmigung, wenn du ein Gebüude abreißen willst. Du musst ja auch den Bau genehmigen lassen, obwohl es auf deinem Grundstück steht.
Nur bei Prüfung des Antrages kann die Gemeinde feststellen, ob das Haus unter Denkmalschutz steht - oft weiss das der Eigentümer nicht (Ersteigert, geerbt oder so).
Gruß
HaWeThie